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Achtung: Mässige Waldbrandgefahr im Kanton

Wegen Unachtsamkeit ist es in diesem Jahr zu mehreren Flur- und Waldbränden gekommen. Die Feuerwehren mussten schon mehrmals ausrücken. Die momentane Trockenheit verlangt besondere Vorsicht.

Südostschweiz
15.06.22 - 15:29 Uhr
Leben & Freizeit
Noch darf Feuer gemacht werden, aber: Zigaretten sollen nicht im Freien entsorgt werden. Ausserdem müssen Feuerstellen immer richtig gelöscht werden.
Noch darf Feuer gemacht werden, aber: Zigaretten sollen nicht im Freien entsorgt werden. Ausserdem müssen Feuerstellen immer richtig gelöscht werden.
Archivbild

Die Wald- und Flurbrandgefahr ist weitverbreitet mässig. Wie das Amt für Wald und Naturgefahren schreibt, ist es wegen Unachtsamkeit in diesem Jahr schon zu mehreren Flur- und Waldbränden in Graubünden gekommen. So mussten die Feuerwehren wegen sorglos weggeworfener Zigaretten oder nicht richtig gelöschter Feuerstellen schon mehrmals ausrücken.

Wie es in einer Mitteilung heisst, können momentan Grillfeuer mit Vorsicht und in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Besonders bei auffrischendem Wind sowie bei der Anwesenheit von dürrem Laub, trockenen Gräsern und Stauden seien brennende Feuer jedoch ständig zu überwachen. Feuerstellen dürften erst nach vollständiger Löschung verlassen werden, heisst es weiter. Bei starkem Wind, insbesondere bei Föhn, sei das Feuern im Freien zu unterlassen. Ein bei starkem Wind ausgebrochenes Feuer könne sich sehr schnell ausbreiten. Raucherwaren und Feuerzeuge sollen zudem nie sorglos weggeworfen werden. 

«Ein bei starkem Wind ausgebrochenes Feuer kann sich sehr schnell ausbreiten.»

– Zitiert aus Medienmitteilung, Kanton Graubünden

Ausserdem sei das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch Ballone mit Wunderkerzen, Glücks- oder Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen genannt) im Kanton Graubünden ganzjährig verboten. Ebenfalls verboten sei das Verbrennen von nicht ausreichend trockenen Grünabfällen. Im Falle von Räumungsfeuer habe die Praxis gezeigt, dass Grünmaterial nie ausreichend trocken ist. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden bestraft, heisst es. (red)

Hier geht es zur aktuellen Waldbrandgefahrenkarte und zu den Verhaltensregeln im Kanton.

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