Absolutes Feuerverbot in der Gemeinde Klosters-Serneus
Aufgrund Waldbrandgefahr erlässt die Gemeinde Klosters-Serneus bis auf weiteres und insbesondere für den 1. August ein absolutes Feuerverbot.
Aufgrund Waldbrandgefahr erlässt die Gemeinde Klosters-Serneus bis auf weiteres und insbesondere für den 1. August ein absolutes Feuerverbot.

Aufgrund der aktuellen Wettersituation und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr erlässt die Gemeinde Klosters-Serneus bis auf weiteres und insbesondere für den 1. August ein absolutes Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet. Vom absoluten Feuerverbot betroffen sind:
– Feuern im Wald und in Waldesnähe
– Sämtliche Grillstellen auf dem Gemeindegebiet Klosters
– Zünden von Feuerwerk
– Brauchtumsfeuer
Weitere Informationen und die aktuelle Lageeinschätzung finden Sie auf der Webseite: Amt für Wald und Naturgefahren: www.wald.gr.ch.

Nachtarbeiten Juli und August
Im Zusammenhang mit Bauarbeiten fallen diverse Nachtarbeiten an. Diese Arbeiten finden innerhalb des definierten Zeitraums statt.
Tiefbauarbeiten: 22. bis 23. Juli (Fr./Sa.)
Perrondächer: 8. bis 9. August (Fr./Sa.)
Perrondächer: 15. bis 20. August (Mo./Di.–Fr./Sa.)
Fahrleitungsarbeiten: 29. August bis 2. September (Mo./Di. – Do./Fr.)
Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an den Infrastrukturanlagen müssen aus betrieblichen Gründen auch während der Nacht ausgeführt werden. Wir bemühen uns, die Lärmbelästigungen so gering wie möglich zu halten. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebenen Termine witterungsbedingt oder infolge kurzfristiger Änderungen im Bauablauf verschieben können. Wir bitten Sie um Verständnis.
Rhätische Bahn AG, Infrastruktur
