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Über 700 Personen wenden sich an die Opferhilfe

Im vergangenen Jahr sind 714 Opfer von Gewalt und Betroffene von fürsorglichen Zwangsmassnahmen von der Opferhilfe Graubünden beraten worden. Bei den Neuaufnahmen wurde der Höchststand verzeichnet.

Südostschweiz
09.11.21 - 11:42 Uhr
Leben & Freizeit
Die Opferhilfe Graubünden hat noch nie so viele Beratungen durchgeführt wie im letzten Jahr.
Die Opferhilfe Graubünden hat noch nie so viele Beratungen durchgeführt wie im letzten Jahr.
Bild Olivia Aebli-Item

Im Jahr 2020 haben sich 358 Menschen an die Opferhilfeberatung gewendet, wie der Kanton Graubünden in einer Mitteilung schreibt. Das sind so viel wie noch nie in den vergangenen zehn Jahren. Da Ende 2019 der grösste Teil der Fälle von fürsorglichen Zwangsmassnahmen abgeschlossen werden konnte, wurde der Höchststand von 763 aktiven Beratungen vom Vorjahr nicht übertroffen.

So hat sich die Anzahl Beratungen in den letzten Jahren entwickelt:

Gegenüber dem Vorjahr wurden 115 Menschen weniger in Zusammenhang mit den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beraten. Mehr als 95 Prozent dieser Menschen haben vom Bund einen Solidaritätsbeitrag erhalten und ihr Dossier konnte abgeschlossen werden. So werden aktuell von den 714 Beratungen in der Opferhilfeberatungsstelle 22 Menschen in Zusammenhang mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beraten. Gesuche können aber nach wie vor eingereicht werden.

692 von Gewalt betroffene Menschen fanden in den Beratungen der Opferhilfe Graubünden Unterstützung. Die Opferhilfe ordnet knapp 47 Prozent davon dem Bereich der häuslichen Gewalt ein (323 Personen). Gegenüber dem Vorjahr nahmen diese Beratungen um 9,5 Prozent zu.

Körperverletzung als häufigste Straftat

Laut der Mitteilung sind viele der Opfer von Straftaten betroffen. 45 Prozent erlebten eine Körperverletzung oder Tätlichkeit, 30 Prozent wurden erpresst, bedroht oder genötigt. 28 Prozent der Opfer erlebten sexuelle Gewalt, das entspricht 194 Menschen, von welchen 87 im Kindesalter in ihrer sexuellen Integrität verletzt wurden. 323 Opfer (47 Prozent) erlebten Gewalt im häuslichen Bereich durch ihren Partner (65 Prozent) beziehungsweise die Partnerin (7 Prozent) oder ein anderes Familienmitglied (28 Prozent). Die Vermittlung einer Schutz- oder Notunterkunft blieb mit 19 Fällen auf dem Niveau der Vorjahre. 10 Prozent der beratenen Opfer wurden im Strassenverkehr verletzt. (so)

Menschen können sich bei Bedarf an die Opferhilfeberatungsstelle wenden, wenn sie ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt wurden, wie es in einer Mitteilung des Kantons Graubünden heisst. Es ist nicht relevant, wann dieser Übergriff stattgefunden hat. Teilweise liegt dieser nämlich Jahrzehnte zurück. Es muss auch keine Strafanzeige eingereicht worden sein, um von der Opferhilfe beraten zu werden. Die Opferhilfeberatungsstelle zeigt den Betroffenen ihre Rechte und Möglichkeiten auf und vermittelt allfällige Hilfeleistungen.

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