Wer zu laut über den Walensee brettert, muss sein Boot umbauen
Das Glarner Schifffahrtsamt setzt die Lärmvorschriften für Motorboote um. Dazu dient eine einfache Messanlage beim Bootshafen im Gäsi.
Das Glarner Schifffahrtsamt setzt die Lärmvorschriften für Motorboote um. Dazu dient eine einfache Messanlage beim Bootshafen im Gäsi.
Auf den Schweizer Seen gilt ausserhalb der Uferzonen keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit. Aber es ist geregelt, wie laut ein Motorboot maximal sein darf. Zur Geschwindigkeit sagt die Binnenschifffahrtsverordnung lediglich, sie müsse so gewählt sein, dass «den Verpflichtungen im Verkehr jederzeit nachgekommen» werden könne. Zum Lärm heisst es aber klipp und klar: «Der maximale Schalldruckpegel von Schiffen darf 72 Dezibel nicht überschreiten.» Und zwar aus einer Distanz von 25 Metern gemessen. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird vom Kanton Glarus im Gäsi überprüft.