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Die Kaffeeprüfer waren unterwegs

Lebensmittelkontrolleure haben in Graubünden elf und in Glarus drei Röstkaffees aus heimischer Produktion untersucht. Einige davon waren nicht richtig deklariert und angeschrieben.

Südostschweiz
04.08.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Arabica oder Robusta? Kaffee muss richtig deklariert werden.
Arabica oder Robusta? Kaffee muss richtig deklariert werden.
BILD: ARCHIV

Auf der Suche nach möglichen Täuschungen haben Lebensmittelkontrolleure im April Daten – in Graubünden elf und in Glarus drei – aus Röstkaffees aus heimischer Produktion erhoben, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Graubünden. Nebst 16-O-Methylcafestol, eine Substanz, die in der teureren Kaffeesorte Arabica nicht nachweisbar ist, wurde auch der Anteil verkohlter Bohnen, der wasserlösliche Extrakt, der Wassergehalt und der Gehalt an Ochratoxin A, einem auf Kaffeebohnen vorkommenden Schimmelpilzgift, überprüft. Nicht zuletzt wurde auch die Lebensmittelkennzeichnung der Röstkaffees begutachtet, wie es weiter heisst.

Rezeptur oder Deklaration anpassen

Bei der Analyse eines Röstkaffees, welcher als reiner Arabicakaffee deklariert war, entpuppte sich dieser als eine Mischung aus Arabica und Robusta. Der Hersteller wurde aufgefordert, entweder die Rezeptur oder die Deklaration anzupassen. Bei weiteren Herstellern traten kleinere Deklarationsmängel zutage, welche nun korrigiert werden müssen. Alle erhobenen Proben waren frei von Ochratoxin A und auch die untersuchten Bohnen, Extrakte und Wassergehalte erfüllten durchwegs die gesetzlichen Anforderungen. Im Grossen und Ganzen ein erfreuliches Resultat.

Arabica mit Robusta strecken

Weltweit werden die beiden Kaffeesorten Arabica und Robusta am meisten angebaut. Arabica in höher gelegenen Gebieten, Robusta in tiefer gelegenen Regionen. Arabica ergibt einen angenehm milden Kaffee, Robusta ist kräftiger im Geschmack, aber auch preisgünstiger. Da die Nachfrage nach Arabicakaffee grösser ist, besteht der Anreiz, diesen mit Robustakaffee zu strecken und dadurch eine bessere Marge zu erzielen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Wird eine Kaffeemischung falsch deklariert, liegt eine Konsumententäuschung vor. (dje)

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