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Kanton zahlt zusätzlichen Beitrag an Impfungen

Der Glarner Regierungsrat hat eine zusätzliche Vergütung für Covid-19-Impfungen beschlossen. Dadurch soll auch bald in Arztpraxen und Apotheken geimpft werden.

Südostschweiz
27.04.21 - 14:46 Uhr
Leben & Freizeit
Ab Mai will der Kanton Glarus auch in Arztpraxen und Apotheken die Covid-19-Impfung anbieten.
Ab Mai will der Kanton Glarus auch in Arztpraxen und Apotheken die Covid-19-Impfung anbieten.
SASI SUBRAMANIAM

Im Kanton Glarus werden seit Januar 2021 impfwillige Personen im Impfzentrum Ennenda gegen das Coronavirus geimpft.  Nun sollen ab Mai auch die Glarner Hausärzte Covid-19-Impfungen vornehmen können, wie es in einer Mitteilung heisst. Um den finanziellen Aufwand zu decken, hat der Kanton zudem beschlossen, an jede Impfung einen zusätzlichen Beitrag zu leisten.

Vergütung reicht nicht aus

Um schweizweit die Vergütung der Impfung geregelt zu haben, einigten sich die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren mit den Krankenversicherern in einem Tarifvertrag über die Vergütung. Der Vertrag wurde anschliessend vom Bund genehmigt. Laut Kanton Glarus reicht die ausgehandelte Vergütung jedoch nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken.

Verschiedene Kantone haben deshalb bereits eine Zusatzvergütung beschlossen, wie es weiter heisst. Der Garner Regierungsrat erhöht neu die zusätzliche Vergütung für die Impfungen auf insgesamt 30 Franken pro Impfung beziehungsweise 60 Franken pro geimpfte Person. Dieser Tarif gilt unabhängig vom Ort der Impfung, also in Arztpraxen, Apotheken und Spitälern, wie es weiter heisst. In Arztpraxen und Apotheken entspräche dies bis am 30. Juni 2021 einer Zusatzvergütung von 5,50 Franken pro Impfung und in Spitälern von 15,50 Franken pro Impfung.

Zu den zusätzlichen Kosten zählen:

  • Die Ampullen der zugelassenen Impfungen enthalten 6 bzw. 10 Impfdosen. Die Ampullen müssen dabei innerhalb von sechs Stunden verbraucht werden. Dies bedingt, dass mehrere Impfwillige koordiniert aufgeboten werden müssen. 
  • Da es sich um eine neue Impfung handelt, ist der Informations- bzw. Gesprächsbedarf bei den Patienten ungleich grösser als bei einer herkömmlichen Grippeimpfung.
  • Die Patienten müssen nach der Impfung 15 Minuten überwacht werden.
  • Der administrative Aufwand zur Erfassung der geimpften Patienten ist grösser als bei anderen Impfungen.

Impfungen in Arztpraxen und Apotheken

Bisher waren, nebst den Lagerungsbedingungen der Impfstoffe, vor allem die kurzfristig bekannten und knappen Liefermengen an Impfstoff ein Grund, weshalb noch keine Impfungen in den Arztpraxen und Apotheken durchgeführt werden konnten. Da vom Bund nun aber grössere Liefermengen in Aussicht gestellt werden und die Zulassung von weiteren Impfstoffen bevorsteht, soll sich der Imfpplan ändern.

Für die Einbindung der Arztpraxen und Apotheken sowie des Kantonsspitals Glarus in die Impfstrategie gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • IT-Voraussetzungen: Der Kanton muss sicherstellen, dass jede Impfung dokumentiert und über autorisierte IT-Systeme an den Bund gemeldet wird. Die Arztpraxen, Apotheken und Spitäler, welche Impfungen anbieten wollen, müssen zwingend über eine autorisierte Softwarelösung mit Anbindung an den Bund verfügen.
  • Impfstoffe: Die Arztpraxen, Apotheken und Spitäler werden vorerst mit dem Impfstoff von Moderna beliefert. 
  • Logistik: Das kantonale Impfzentrum übernimmt die wöchentliche Verteilung der vom Bund gelieferten Impfstoffe inkl. Material an die Arztpraxen, Apotheken und Spitäler.

(paa)

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