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Die finanziellen Probleme häufen sich

Der Sozialdienst von Davos hat festgestellt, dass immer mehr Personen unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden.

Südostschweiz
11.03.21 - 17:27 Uhr
Leben & Freizeit
Personen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben und im Stundenlohn angestellt sind, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.
Personen, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben und im Stundenlohn angestellt sind, haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung.
SYMBOLBILD/OLIVIA AEBLI-ITEM

Der Davoser Sozialdienst hat in den letzten Wochen und Monaten beobachtet, dass immer mehr Privatpersonen finanzielle Probleme aufgrund der Coronakrise haben. Wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt, sind es zwei Personengruppen, die vermehrt davon betroffen sind. Zum einen seien dies selbstständig Erwerbende, die mit ihren Unternehmen weniger als den Mindestumsatz von 50'000 Franken erreichten. Zu dieser Gruppe gehören auch Unternehmen, die nach dem 1. März gegründet wurden. Nach den Vorgaben des Kantons besteht für diese Unternehmen kein Anspruch auf eine Härtefallentschädigung.

Zum anderen seien es Arbeitnehmende im Stundenlohn mit einem befristeten Arbeitsvertrag, die finanzielle Schwierigkeiten hätten. Diese Personen haben kein Recht auf Kurzarbeitsentschädigung, wie Keystone-SDA weiter schreibt. Besonders in saisonalen Betrieben, die im Ferienort Davos vermehrt zu finden sind, kommen solche Anstellungsverhältnisse vermehrt vor. (so)

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