Obergericht darf Sexualtäter nicht mehr härter bestrafen
Ein Sexualstraftäter verging sich an drei Frauen. Seine Schuld ist vom Bundesgericht bereits bestätigt, nun hat das Obergericht die Strafe neu festgelegt. Es hätte sie erhöht, wenn es dürfte.
Ein Sexualstraftäter verging sich an drei Frauen. Seine Schuld ist vom Bundesgericht bereits bestätigt, nun hat das Obergericht die Strafe neu festgelegt. Es hätte sie erhöht, wenn es dürfte.
05.03.21 - 04:30 Uhr
Aus dem Leben
Der Mann lebte in Glarus Nord und betätigte sich als «Heiler» und «Handaufleger», er ist inzwischen aus dem Kanton weggezogen. Zwei Frauen und ein Mädchen hat er sexuell missbraucht. Er hat das Vertrauen der Frauen in Notlagen ausgenützt, beim Mädchen dessen vertrautes Zuhause und die damalige Nähe zu dessen Mutter.
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