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Graubünden lockert Besuchsregeln in Alters- und Pflegeheimen

Die Auflagen für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen werden aufgehoben, sofern sie gegen das Coronavirus geimpft sind. Diesen Entscheid hat das Gesundheitsamt gefällt.

Südostschweiz
03.03.21 - 11:01 Uhr
Leben & Freizeit
Die Besucherregeln in Alters- oder Pflegeheimen werden unter gewissen Bedingungen aufgehoben.
Die Besucherregeln in Alters- oder Pflegeheimen werden unter gewissen Bedingungen aufgehoben.
PHILIPP BAER / ARCHIV

Die verfügten Besucherregelungen für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters-und Pflegeheimen sollen gelockert werden. Das teilt das Bündner Gesundheitsamt am Mittwoch mit. Das Amt habe diesen Entscheid aufgrund der nachweislichen Wirkung der kantonalen Impf- und Teststrategie gefällt, wie es in der Mitteilung heisst. 

Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen sowie deren Betreuungs- und Pflegepersonal wurden Anfang Januar als erste Personen im Kanton gegen das Coronavirus geimpft. In der Zwischenzeit seien nun mehr als 80 Prozent aller Bewohnenden der Alters- und Pflegheime zwei Mal geimpft und damit immun, so das Gesundheitsamt. Seit Anfang Februar habe es in den besagten Institutionen keine positiv getesteten Personen mehr gegeben.

Zweitimpfung ist ausschlaggebend 

Bewohnerinnen und Bewohner, die die Zweitimpfung bereits vor mehr als 15 Tagen erhalten haben, müssen innerhalb der Institution keine Masken mehr tragen, schreibt das Gesundheitsamt weiter. Für sie ist auch die Kontaktquarantäne aufgehoben.

Für Bewohnerinnen und Bewohner, die vor weniger als 15 Tagen zum zweiten Mal geimpft wurden, gelten ebenfalls Lockerungen. Auch sie dürfen Besuche in den Zimmern, in den Restaurants der Institution oder in speziell dafür bestimmten Räumen treffen – allerdings mit Schutzmaske. Für Besucherinnen und Besucher sowie für das Personal gilt weiterhin Maskentragpflicht.

Weiterhin umfangreicher Schutz von Risikogruppen

Auch nicht geimpfte Bewohnerinnen und Bewohnern dürfen unter Einhaltung der Maskentragpflicht und des Sicherheitsabstandes wieder Besuche in ihrem Zimmer, in Restaurants der Institution oder ausserhalb des Heims treffen. Neueintretende müssen nach wie vor in Quarantäne. Diese darf jedoch bei einem negativen Testresultat am siebten Tag vorzeitig beendet werden. (can)

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Und wenn man geimpft werden will, heißt es zuwenig Impfstoff und das die mobile Impfstation nicht flexibel genug ist noch ein viertes mal zu uns in Alters und Pflegeheim Parc in Lenzerheide zukommen.

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