Betreuende Mutter bekommt keinen Lohnausfall-Ersatz
Das Bundesgericht lehnt Lohnausfall-Vergütungen für die Mutter eines Behinderten im Kanton ab. Die Begründung: Sie hätte trotzdem 50 Prozent arbeiten können und sei damit nicht diskriminiert.
Der bald 30-jährige Mann, von dem die Rede ist, bekommt wegen seiner Behinderung eine volle IV-Rente sowie Ergänzungsleistungen, eine Hilflosenentschädigung und einen Assistenzbeitrag. Seine Hilflosigkeit ist als schwer eingestuft. Das Bundesgericht hat sich in einem neu publizierten Urteil mit der Frage befassen müssen, ob ausserdem seine Mutter einen Lohnausfall geltend machen kann. Sie betreut ihren Sohn, der zuerst noch bei den Eltern wohnte und später eine eigene Wohnung bezog. Der Sohn rekurrierte gegen ein Urteil des Glarner Verwaltungsgericht, das diesen Anspruch verneinte.