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«Wie viel Nähe ist zu nah?»

Die reformierte Bündner Landeskirche erarbeitet ein Konzept zum Schutz vor Grenzverletzungen und sexueller Ausbeutung.
Dabei spielt die Prävention eine entscheidende Rolle.

Davoser
Zeitung
11.02.21 - 17:02 Uhr
Leben & Freizeit
Nähe bedeutet auch, Stoppsignale rechtzeitig zu erkennen.
Nähe bedeutet auch, Stoppsignale rechtzeitig zu erkennen.
rainer sturm pixelio.de

An der synodalen Arbeitstagung Ende Januar sensibilisierte und informierte die Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung «LIMITA» alle Bündner Pfarrpersonen über Grenzverletzungen im kirchlichen Umfeld. «Kirchliche Arbeit ist ohne Nähe nicht denkbar. Doch wie viel Nähe ist zu nah?» Diese Frage stellte die Kursleiterin und zeigte anhand von Fallbeispielen auf, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen geschützt werden können. Die per Zoom durchgeführte Weiterbildung veranschaulichte die Bedeutung eines entsprechenden Risiko- und Krisenmanagements. Pfarrerin Hannah Thullen hat von der Weiterbildung viel profitiert: «Die ­Prävention beginnt bei ganz alltäglichen Situationen. Es ist deshalb besonders wichtig, konkrete Risikosituationen im kirchlichen Arbeitsalltag als Team immer wieder zu reflektieren und Schutzmassnahmen zu ergreifen.»

Grenzverletzungen und sexuelle Ausbeutung

Die Weiterbildung zeigte, wie sehr sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen Menschen prägen können. Wie ein Riss geht die Erfahrung durch Kopf, Herz und Seele. Dieser folgen Sprachlosigkeit und Ohnmacht. Am schlimmsten jedoch ist die Einsamkeit und die Unfähigkeit, darüber zu reden. Grenzverletzungen und sexuelle Ausbeutung betreffen Frauen ebenso wie Männer – sowohl auf Täter-, wie auf Opferseite. Die Täter und Täterinnen gehen bei sexueller Ausbeutung sehr subtil vor. Pfarrerin Juliane Grüsser erklärt: «Mir ist in dieser Weiterbildung klar geworden, wie sehr übergriffiges Verhalten mit Manipulation zu tun hat. Die Täter und Täterinnen manipulieren im Vorhinein das gesamte Umfeld: Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte etc. Deshalb ist für Institutionen ein grundsätzliches Risikomanagement zum Schutz von Kindern und Jugendlichen so wichtig! Denn hat die Manipulation einmal begonnen, lässt sie sich für alle, die nahe am Täter/an der Täterin sind, nur noch schwer erkennen. Solch eine Manipulation kann nur im Vorhinein – ganz grundsätzlich durch risikoarme Strukturen – erschwert werden.» Bei sexueller Ausbeutung und Grenzverletzungen handelt es sich zwar nicht um ein spezifisch kirchliches, sondern um ein allgemein gesellschaftliches Problem. In der reformierten Landeskirche Graubünden soll aber nicht erst gehandelt werden, wenn Grenzverletzungen stattfinden, sondern präventiv. Dafür müssen Risikosituationen im kirchlichen Arbeiten definiert und Richtlinien festgelegt werden.

Grauer und roter Bereich

Wichtig ist dabei eine differenzierte Unterscheidung der verschiedenen Arten von Grenzverletzungen. Die Fachstelle «LIMITA» unterscheidet klar zwischen einem grauen und einem roten Bereich. Unter den grauen Bereich fallen alle Vorkommnisse, die für Irritation sorgen, aber keine strafrechtliche Relevanz haben.  Beispiele dafür sind anzügliche Bemerkungen, naher Körperkontakt oder kritische Situationen im Lageralltag. Hier ist ein Risikomanagement gefragt. Es braucht Schutzkonzepte, klare Feedbacks und die Reflexion im Team. Regeln und Standards helfen, heikle Situationen einzuordnen und Klarheit zu schaffen. Unter den roten Bereich fallen alle Vorkommnisse, bei denen ein Verdacht auf eine Straftat besteht. Hinschauen und reflektieren genügt in diesem Fall nicht. Ein Krisenmanagement ist notwendig. Im «roten Bereich» braucht es deshalb eine externe und professionelle Fallführung.

Schutzkonzept

Für die präventive Arbeit in der Kirch­gemeinde sind vor allem die Situationen, welche in den grauen Bereich fallen, zentral. Hier soll auch das kantonale Schutzkonzept ansetzen. Pfarrerin Astrid Fiehland hat bereits Erfahrung mit entsprechenden Schutzkonzepten: «In meiner früheren Gemeinde in Hamburg war ich verantwortlich für einen grossen kirchlichen Kindergarten. Für die fünfzehn Mitarbeitenden war es zunächst ungewohnt, als wir ein verbindliches Schutzkonzept eingeführt haben. Darin war zum Beispiel geregelt, dass die Erzieher und Erzieherinnen ein Kind zuerst um Erlaubnis fragen sollten, ob sie es in den Arm nehmen und trösten dürfen, wenn es sich wehgetan hat. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich alle recht schnell an die Standards gewöhnt haben und damit gut zurecht kamen. Ich finde es auf jeden Fall gut, sich mit dem Thema gründlich zu befassen, bevor es zu Grenzverletzungen kommt.»

Gesetzliche Verankerung

Die Prävention von Grenzüberschreitungen und der Schutz vor sexuellen Übergriffen soll auch gesetzlich verankert werden. Für die reformierte Landeskirche Graubünden ist die Pfarrweiterbildung ein erster Schritt. Der Kirchenrat hat die Erarbeitung eines Konzepts in Auftrag gegeben, das den professionellen Umgang mit solchen Fragen gewährleisten soll. Es geht unter anderem darum, eine Meldestelle zu definieren und klare Abläufe vorzugeben. (e)

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