Eine Gemeinde nimmt es mit den Baurecht nicht allzu genau
Ein Ferienhaus ausserhalb der Bauzone wird mehrmals umgebaut. Zwar mit dem Segen der (alten) Gemeinde, aber dreimal ohne die nötige kantonale Bewilligung. Das Verwaltungsgericht ordnet den Rückbau an.
vor 1 Monat in
Aus dem Leben
Das Glarner Verwaltungsgericht hat sich mit einem Ferienhaus in der Landwirtschaftszone irgendwo in Glarus Süd beschäftigen müssen. Ein kürzlich publiziertes Urteil zeichnet dessen jüngere Baugeschichte nach. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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