Gefahr droht auch aus der Luft
Im Luftraum über sensiblen Infrastrukturen, wie etwa einer Strafanstalt oder über einem Flugplatz, dürfen keine Drohnen geflogen werden. So will es nicht nur der Bund, auch die Bündner Regierung strebt dies an.
Drohnenpiloten, die sich mit ihren Fluggeräten der neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) Tignez in Cazis nähern, sollten vorsichtig sein: Denn das modernste Gefängnis der Schweiz verfügt jetzt über ein Sicherheitssystem, das anfliegende Drohnen frühzeitig erkennt. Die Drohnendetektionsanlage sei operativ in Betrieb, heisst es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage von Grossrat Thomas Bigliel (Fünf Dörfer).