Gefahr droht auch aus der Luft
Im Luftraum über sensiblen Infrastrukturen, wie etwa einer Strafanstalt oder über einem Flugplatz, dürfen keine Drohnen geflogen werden. So will es nicht nur der Bund, auch die Bündner Regierung strebt dies an.
Im Luftraum über sensiblen Infrastrukturen, wie etwa einer Strafanstalt oder über einem Flugplatz, dürfen keine Drohnen geflogen werden. So will es nicht nur der Bund, auch die Bündner Regierung strebt dies an.
11.01.21 - 04:30 Uhr
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