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Umfahrung von Uznach muss nachgebessert werden

Der Kanton St. Gallen will um Uznach eine 350 Millionen Franken teuere Umfahrung bauen. Weil diese das Naturschutzreservat Kaltbrunner Riet in der Nähe von Bilten beeinträchtigt, muss das Projekt jetzt nachgebessert werden.

Südostschweiz
08.01.21 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Die geplante Umfahrung gefährdet das Kaltenbrunner Riet.
Die geplante Umfahrung gefährdet das Kaltenbrunner Riet.
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Die geplante Verbindungsstrasse A15-Gaster bei Uznach steht auf dem Prüfstand: Ein Gutachten der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) kommt zum Schluss, dass das Projekt negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt hätte. Der Kanton St. Gallen prüft nun Verbesserungen.

Rund 19 000 Fahrzeugen rollen jeden Tag durch Uznach. Das sorgt für Staus, Lärm und Luftverschmutzung. Zur Verbesserung der Situation plant das kantonale Tiefbauamt eine regionale Verbindungsstrasse. Die A15-Gaster soll knapp 6 Kilometer lang werden und grossräumig um das Siedlungsgebiet von Uznach herumführen. «Das Genehmigungsprojekt für die regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster steht kurz vor dem Abschluss», schrieb der Kanton im November 2020. Die Kostenschätzung aus dem Vorprojekt ging von 177 Millionen aus. Inzwischen dürfte das Projekt 300 bis 350 Millionen Franken kosten. Der schlechte Baugrund und der hohe Grundwasserspiegel stellen besondere Anforderungen an den Bau der verschiedenen Tunnels und Unterführungen. Da die neue Strasse im Gebiet Hasenweid direkt durch einen Rutschhang führen würde, prüft das kantonale Tiefbauamt Alternativen.

Schwerwiegende Beeinträchtigung

Nun gibt es weitere Schwierigkeiten: Ein rund 500 Meter langes Teilstück tangiert das Naturschutzgebiet Kaltbrunner Riet, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Betroffen sind das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler, das Flachmoor, das Amphibienlaichgebiet und das Wasser- und Zugvogelreservat von jeweils nationaler Bedeutung.

«Das Strassenbauprojekt würde vor allem die Lebensräume der Wasser- und Zugvögel sowie weitere auf Feuchtgebiete angewiesene Brutvogelarten schwerwiegend beeinträchtigen», heisst es laut Kanton im Gutachten der ENHK. Das Projekt ist gemäss Gutachten nur bewilligungsfähig, wenn das Vorhaben bestmöglich Rücksicht auf das Naturschutzgebiet nimmt.

Die Gutachten der ENHK, welche Vorhaben schweizweit beurteile, seien von zentraler Bedeutung für den Naturschutz, sagt Corina Del Fabbro von Pro Natura St. Gallen-Appenzell auf Anfrage von Keystone-SDA. Der Entensee im Kaltbrunner Riet sei jetzt schon in schlechtem Zustand. Wenn die ENHK zum Schluss komme, dass die Umfahrung ein schwerwiegender Eingriff in die Schutzziele zur Folge hätte, müsse das Projekt abgeändert werden, so die Geschäftsstellenleiterin des Reservats.

Das Kaltbrunner Riet ist ein wichtiges Rückzuggebiet für viele gefährdete Pflanzen und Tierarten. Seit 1989 wird das Reservat durch eine Geschäftsstelle betreut, welche Pro Natura unterstellt ist. «Das Kaltbrunner Riet liegt wie eine Insel im Landwirtschaftsgebiet der Linthebene. Es ist der letzte Überrest der Sümpfe, die einst das Gebiet zwischen Walensee und Zürichsee prägten», schreibt die Umweltorganisation.

Ersatzmassnahmen geplant

Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei sowie das federführende Tiefbauamt wollen das Gutachten in den nächsten Wochen sorgfältig analysieren, eine Auslegeordnung vornehmen und weitere Projektverbesserungen prüfen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts würden weitere Gutachten und Bestandsaufnahmen erfolgen. Der Bericht beschreibt die Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt sowie die erforderlichen Natur- und Umweltschutzmassnahmen. Nach Vorliegen dieser Grundlagen werde die ENHK das Strassenbauvorhaben abschliessend begutachten.

Im Projekt seien bereits ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen vorgesehen, schreibt der Kanton. Dazu gehörten etwa die Moorregeneration zur Aufwertung des Kaltbrunner Riets.Das sei der Pflichtteil, sagt Del Fabbro: «Wer neue Strassen baut, muss Ersatz leisten.» Moore stehen unter dem Schutz der Bundesverfassung. In den vergangenen 200 Jahren wurden fast 90 Prozent der Moore zerstört. (sda)

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