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Sanierung des Spöl verzögert sich

Der mit PCB kontaminierte Bachlauf des Spöl kann nicht saniert werden. Grund: Es ist immer noch nicht klar, wer die Kosten übernehmen wird.

15.12.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Der Spöl ist mit dem verbotenen Gift PCB verschmutzt. Die nötige Sanierung kann aber noch nicht durchgeführt werden.
Der Spöl ist mit dem verbotenen Gift PCB verschmutzt. Die nötige Sanierung kann aber noch nicht durchgeführt werden.
ARCHIV

Im September 2016 liess die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) Korrosionsschutzarbeiten an der Staumauer Punt dal Gall oberhalb Zernez durch eine spezialisierte Drittfirma ausführen. Bei diesen Arbeiten gelangte giftige Rostschutzfarbe durch ein Leck in der Baustellen-Abdichtung ins Innere der Staumauer und von dort weiter in den im Nationalpark gelegenen Spölbach. EKW-Mitarbeiter erkannten bei einer Kontrolle diesen Umstand und meldeten dies sofort dem Amt für Natur und Umwelt (ANU).

Umfangreiche Messungen zeigten in der Folge, dass der Spölbach über eine Strecke von mehreren Kilometern mit dem Bauschadstoff Polychlorierte Biphenyle (PCB) belastet ist.

Das besonders stark mit PCB belastete, 60 Meter lange Tosbecken direkt unter der Staumauer wurde im Jahr 2017 umfassend und erfolgreich saniert. Unklar blieb jedoch, ob und wie der darunterliegende Bachlauf zu sanieren ist und wie diese Sanierung finanziert werden kann.

Die Gerichte werden entscheiden

Das ANU, der Schweizerische Nationalpark (SNP) sowie EKW versuchten gemeinsam zu eruieren, wie umfassend eine verhältnismässige Sanierung sein muss. Die damit verbundenen Fragestellungen sind äusserst komplex: Einerseits existieren keine gesetzlichen Grenzwerte und anderseits gibt es keine Erfahrungen mit derart umfassenden Sanierungsarbeiten in einem alpinen Fliessgewässer.

Als Betreiberin der Staumauer Punt dal Gall war EKW bereit, eine gemeinsam festgelegte Sanierung auszuführen und vorzufinanzieren. Dies, obwohl die Kostentragungspflicht der verschiedenen Verursacherinnen und auch das Verhalten der Drittfirma noch lange Gegenstand von gerichtlichen Verfahren sein dürfte. «Nach mehrjährigen Verhandlungen stellt EKW mit Bedauern fest, dass die angestrebte Einigung über einen angemessenen Sanierungsumfang nicht erreicht werden konnte», schreibt die EKW in einer Medienmitteilung. Es werde nun an den kantonalen Behörden und womöglich auch an den zuständigen Gerichten liegen, den Sanierungsumfang und die Kostentragungspflicht festzulegen.

Fadrina Hofmann ist als Redaktorin für die Region Südbünden verantwortlich. Sie berichtet über alle gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Themen, die in diesem dreisprachigen Gebiet relevant sind. Sie hat Medien- und Kommunikationswissenschaften, Journalismus und Rätoromanisch an der Universität Fribourg studiert und lebt in Scuol im Unterengadin. Mehr Infos

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Weil nicht klar sei, wer die Kosten übernimmt, soll das nun wieviele Jahre erst bei Gerichten hängig sein?
Verteilt sich je länger je mehr dadurch der Schadstoff nicht noch weiter und tiefer in die Natur (ähnlich Mikroplastik)?
Könnte nicht der Kanton (zum Schutz SEINES Nationalparks) sofort Kostenvorschuss leisten und entsprechend dem späteren Gerichtsentscheides die Kosten dann dort einfordern?
Bräuche es für die Schweiz intern eine Konzernverantwortungsinitiative?
Siehe Kommentar:
https://www.suedostschweiz.ch/aus-dem-leben/2020-04-09/erst-sanieren-da…
Es gebe keine Grenzwerte?
Da PCB in der Schweiz verboten ist, würde ich vom Grenzwert Null ausgehen.
Vor allem, wenn ich die offiziellen Slogans sehe:
parc naziunal svizzer
PURE wilderness
www.nationalpark.ch
Google:
"nationalpark.ch
Echt wild: Seit 1914 ist der Schweizerische Nationalpark im Engadin und Val Müstair das älteste und am besten geschützte Wildnisgebiet der Alpen."
Video von Schweiz Tourismus über den Schweizerischen Nationalpark:
https://www.youtube.com/watch?v=bUwjwZY0Rtc
https://www.parks.swiss/de/die_schweizer_paerke/parkportraits/schweizer…
https://www.nationalpark.ch/de/forschung/fachuebergreifende-forschung/s…

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