×

Die neuen Corona-Regeln einfach gemacht

Dürfen Enkelkinder ihre Grosseltern besuchen? Müssen auf den Perrons Masken getragen werden? Wichtige Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Situation in einer Übersicht.

Pierina
Hassler
20.10.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Spaziergänge: Enges Zusammenrücken wie die Senioren auf diesem Bild ist in Coronazeiten verboten. Ausser sie tragen eine Maske.
Spaziergänge: Enges Zusammenrücken wie die Senioren auf diesem Bild ist in Coronazeiten verboten. Ausser sie tragen eine Maske.
ARCHIVBILD

Der Bundesrat hat am Sonntag verschärfte Massnahmen erlassen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Vieles ist klar. Einiges weniger. Diese Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen im Umgang mit Masken, Distanz und Senioren.

Dürfen Enkelkinder ihre Grosseltern besuchen und sie auch umarmen? Interessanterweise wird das Thema bei der aktuellen Coronawelle weniger betont als noch im Frühling. Doch klar ist: Ältere Menschen gehören zur Risikogruppe. Seit Beginn der Pandemie wird ihnen deshalb geraten, ihre Kontakte möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. In den Altersheimen dürfen maximal zwei Angehörige die Bewohner im Zimmer besuchen. Nur mit Masken.

Bleiben wir in der Familie: Wie geht es künftig an Geburtstagsfeiern zu und her. Wie viele Verwandte dürfen an Weihnachten zu Glühwein und Guetsli geladen werden? Wenn die Gästeschar nur bis zu 15 Leute umfasst, ist das festen relativ unkompliziert. Es gelten die üblichen Hygienemassnahmen des Bundes – Hände waschen und Abstand halten. Sobald aber Privatanlässe 15 bis 100 Personen umfassen, sind die Massnahmen einschneidend. Alle Gäste über zwölf Jahren müssen eine Maske tragen. Essen und Trinken im Stehen ist verboten. Und die Gastgeberin oder der Gastgeber muss die Kontaktdaten der Gästeschar aufnehmen.

Und wenn der Privatanlass über die 100 Gäste hinausgeht? Was gilt dann? In erster Linie darf nicht daheim gefeiert werden. Gastgeber müssen ihr Fest in einem Restaurant oder in einem öffentlichen Lokal abhalten. Die Regeln sind aber nicht schärfer als bei kleineren Anlässen. Und das wiederum heisst: Alle ab zwölf Jahren müssen eine Maske anziehen, Abstand halten und nur am Tisch essen und trinken.

Gilt im öffentlichen Verkehr immer noch die Maskenpflicht? Der Bundesrat hat die Maskenpflicht rund um den öffentlichen Verkehr sogar noch verschärft. Sie gilt seit Montag auch in den Bahnhöfen und auf den Perrons. An den Bus- und Postautohaltestellen. In Unterführungen sowie in sämtlichen Aussenräumen der Warte- und Zugangsbereiche. Kurz: Wer per ÖV unterwegs ist, sollte die Maske gar nie entfernen.

Zurück zu den Senioren. Manche befürchten, sie dürften das Haus ab sofort nur noch mit Masken verlassen. So stimmt das natürlich nicht. Aber das Coronavirus ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise Bluthochdruck und Diabetes besonders gefährlich. Wenn Alter und eine bestehende Erkrankung zusammenkommen, ist halt auch die Gefährdung besonders hoch. Aber ein Gang an die frische Luft geht auch ohne Maske. Vorausgesetzt die Person spaziert alleine oder nur in einer kleinen Gruppe. Beim Gruppen-Spaziergang muss aber die Distanzregel eingehalten werden. Wenn sich jedoch mehr als 15 Personen treffen, gilt sowohl in Parkanlagen wie auch auf Spazierwegen eine Maskentragpflicht.

Muss in der Kirche neuerdings eine Maske getragen werden? Der Bundesrat sagt klar: Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Gesichtsmaske tragen. Das gilt für Bahnhöfe und Flughäfen, das gilt aber auch für Kirchen und sonstigen religiösen Einrichtungen. Und das wiederum heisst: Ab sofort gilt in Kirchen, Kirchgemeinde- und Pfarrhäusern, beziehungsweise jene Räumlichkeiten, die öffentlich zugänglich sind, ein Maskenobligatorium. Und zwar unabhängig davon, ob die Abstände eingehalten werden oder die Kontaktdaten erhoben werden können.

Gibt es auch Menschen, die vom Maskenobligatorium ausgeschlossen sind? Obwohl es mittlerweile spezielle Kindermasken zum Kaufen gibt, sind sie für unter 12-jährige nicht obligatorisch. Ausnahmen gelten auch für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Ob jemand aber von der Tragepflicht befreit wird, entscheiden ausschliesslich die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Aber Achtung: Der jeweilige Kantonsarzt bewilligt keine medizinische Ausnahme von der Maskenpflicht.

Trotz einer grossen Auswahl farbiger Papier- und Stoffmasken fragen sich manche, ob es ein buntes Tuch auch tun würde? Nein, mit einem Schal oder einem Tuch ist die Maskenpflicht nicht erfüllt. Laut den Informationen des Bundesrates nützt ein Schal nicht ausreichend vor Ansteckung und hat auch nur eine beschränkte Fremdschutzwirkung. Der Bundesrat empfiehlt auch keine selbst genähte Masken. Und ganz wichtig – ob Stoff oder Papier, die Maske muss Mund und Nase bedecken, sonst nützt sie nichts.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Leben & Freizeit MEHR