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Änderungen im kantonalen Zivilschutzgesetz

Die Anfang 2021 in Kraft tretende Totalrevision des nationalen Zivilschutzgesetzes wirkt sich massiv auf Graubünden aus. Über 600 Zivilschützer würden dem Kanton auf einmal wegbrechen. Dies zwingt die Bündner Regierung zum Handeln.

Südostschweiz
24.09.20 - 14:13 Uhr
Leben & Freizeit
Die Bündner Regierung schlägt eine befristete Verlängerung der Schutzdienstpflicht vor.
Die Bündner Regierung schlägt eine befristete Verlängerung der Schutzdienstpflicht vor.
SYMBOLBILD / PHILIPP BAER

Ende 2019 haben die eidgenössischen Räte die Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes des Bundes verabschiedet. Anfang 2021 soll die Revision in Kraft treten. Sie habe erhebliche Auswirkungen auf die Bestandszahlen der Zivilschützer, schreibt die Bündner Regierung in einer Mitteilung. Die Revision sieht unter anderem vor, dass die Schutzdienstpflichtdauer flexibilisiert und auch reduziert werden soll, von bisher 20 Jahren auf 12 Jahre. Entsprechend würden auch die Bestände zurückgehen. Die Anzahl der Zivilschützer würde sich um über 600 reduzieren.

Eine Lösung für den Kanton Graubünden muss daher gefunden werden. Die Regierung schlägt vor, von einer befristeten Verlängerung der Schutzdienstpflicht Gebrauch zu machen, um den Bündner Zivilschutz an die neue Ausgangslage anzupassen. Dieser im Bundesgesetz verankerte, sogenannte Übergangsbestimmungsartikel sieht vor, dass das Inkrafttreten der Totalrevision um bis zu fünf Jahre verzögert werden kann. 

Dies würde bedeuten, dass der Kanton alle Bündner Zivilschützer während einer Frist von fünf Jahren wie gehabt bis zum 40. Lebensjahr im Dienst behalten kann, sagt Martin Bühler vom Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden zu Radio Südostschweiz.

Die bisherige Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.

Kanton ist auf Zivilschützer angewiesen

Die Totalrevision des Bundes hätte zur Folge, dass es bei den Spezialisten und beim Kader zu erheblichen Fehlbeständen kommen würde, schreibt die Bünder Regierung in der Mitteilung weiter. Dadurch müssten in Zukunft viele Leistungen und Einsätze zu Gunsten der Gemeinden oder der Gemeinschaft erheblich reduziert oder gar gestrichen werden. Die Reduktion würde auch dazu führen, dass bei Ernsteinsätzen wie beispielsweise in Bondo oder bei der Covid-19-Pandemie erheblich weniger Zivilschützer zur Verfügung stehen würden. Die Durchhaltefähigkeit des Zivilschutzes und letztlich auch der von deren Einsatz profitierenden Institutionen und Behörden würde somit massiv eingeschränkt.

Die Vorlage zur Teilrevision des Zivilschutzgesetzes fand in der Vernehmlassung durchwegs positive Aufnahme, schreibt die Regierung. Die Vorlage werde in der Dezembersession 2020 behandelt. (reb)

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