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Solidaritätsleistungen werden an das Studium angerechnet

Die Pädagogische Hochschule und die Fachhochschule Graubünden haben beschlossen, dass sich die Studierenden freiwillige oder obligatorische Dienstleistungen im Rahmen der Corona-Pandemie ans Studium anrechnen lassen dürfen.

09.04.20 - 16:33 Uhr
Leben & Freizeit
Während die Hörsäle leer bleiben, werden Solidaritätsleistungen an das Studium angerechnet.
Während die Hörsäle leer bleiben, werden Solidaritätsleistungen an das Studium angerechnet.
PIXABAY

Die Idee, Dienstleitungen im Rahmen der Coronakrise ans Studium anrechnen zu lassen, stammt von der PH Graubünden. «Wir haben uns überlegt, wo wir helfen können, und als dann auch noch Studierende auf uns zugekommen sind, haben wir ein System entwickelt», sagt Rektor Gian-Paolo Curcio. Dieses System erklärt er so: «Neu gibt es ein Solidaritätsmodul, welches die Studierenden wählen können. Sie müssen nachweislich Beiträge im Rahmen der Corona-Pandemie leisten. Dies können Einkäufe für die Risikogruppe sein, Hausaufgabenhilfe für Schüler, Unterstützung in der Gesundheitsbranche oder aber auch Militär- und Zivildienst.» 

Mit dem Solidaritätsmodul können die Studierenden zwei ETCS-Punkte erlangen, was 60 Arbeitsstunden entsprechen würde. Nebst den zusätzlichen ETCS-Punkten diene das Solidaritätsmodul auch als Kompensation. «Manchen Studierenden fehlen nun ETCS Punkte, da zum Beispiel das Wahlmodul Rettungsschwimmer-Brevet ausfällt. Mit dem Solidaritätsmodul können die fehlenden Punkte trotzdem erarbeitet werden», sagt Curcio. Zurzeit würden rund 30 Studierende das Angebot wahrnehmen.

Idee abgeschaut

Nachdem die PH Graubünden das Solidaritätsmodul entwickelt hat, setzt nun auch die FHGR darauf. «Wir waren überwältigt von der Solidaritätswelle, die durch die ganze Schweiz zieht», sagt Jürg Kessler, Rektor der FHGR. «Wir finden es wichtig, dass wir Wertschätzung zeigen und die Solidaritätsleistungen als Studienleistungen anerkennen.»

Insgesamt können die Studierenden zwei solche Module wählen und so vier ETCS Punkte erlangen. Aushilfe in der Gesundheitsbranche, im Militär- und Zivildienst sowie andere Arbeiten im Rahmen der Corona-Situation können geltend gemacht werden. «Leistungsnachweise können in Form von Fotos, Videos oder Einträgen im Dienstbüchlein sein», sagt Kessler. Zehn Diensttage im Militär oder Zivilschutz entsprechen zwei ETCS Punkten. «Zurzeit werden 20 Anfragen geprüft», sagt Kessler.

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