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Kindertraumatologie - Unfallverletzungen im Kindesalter und deren Folgen

Die Kindertraumatologie befasst sich mit den Unfallverletzungen im Kindesalter und deren Folgen. Kinder- und Jugendtraumatologie hat an den Spitälern einen besonderen Stellenwert als eigenständiger Teil der Unfallchirurgie. Das Augenmerk gilt der schonenden und möglichst angstfreien Behandlung von verletzten Kindern und Jugendlichen.

Leben & Freizeit
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18.11.19 - 00:00 Uhr

Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen und dürfen auch nicht so behandelt werden, wenn sie verletzt sind oder einen Unfall erlitten haben.

Zur Behandlung verletzter Kinder und Jugendlicher müssen die speziellen Gegebenheiten des wachsenden Skeletts berücksichtigt werden, was viel Erfahrung erfordert. Es „wächst sich zwar vieles aus“, aber nicht jede Fehlstellung kann durch das kindliche Wachstum korrigiert werden.

Die Mehrzahl der kindlichen Frakturen können konservativ behandelt werden, insbesondere nicht-verschobene oder wenig verschobene kindliche und jugendliche Brüche (Frakturen). Es erfolgt dann die Anlage eines ruhigstellenden Gipsverbandes an Arm oder Bein mit anschließender Schonung und Entlastung. Das Korrekturpotential des wachsenden Skeletts wird je nach Alter des kleinen Patienten eingeschätzt und die Dauer der Ruhigstellung entsprechend des Alters und der Wachstums- bzw. Knochenheilungspotenz angepasst. Als Richtlinie gilt, je jünger der Patient, desto grösser das Korrekturpotential. Mit dem Erreichen des Alters von 12 Jahren ist eine Schwelle erreicht, in der die zu erwartende Korrektur deutlich abnimmt. Das heisst, dass nun eine Fehlstellung, welche sich bei einem Kindergartenkind spontan korrigiert, nun nicht mehr vorbehaltlos akzeptiert werden kann.

Einbezug der Erwachsenen ins Therapiekonzept

Das individuelle Vorgehen wird dabei eng mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten der Kinder abgestimmt. Das Einbeziehen der Erwachsenen ist gerade im Fall von verletzten Kindern so wichtig, weil wir alle das Kindswohl hochhalten wollen und eine spätere Behinderung des Kindes bestmöglich vermeiden wollen.    

Bei bestimmten kindlichen Knochenbrüchen oder Verletzungen ist jedoch eine zügige operative Versorgung wichtig und notwendig, um Bewegungseinschränkungen und ein Fehlwachstum zu verhindern.

Dies trifft meist bei grob verschobenen Knochenbrüchen, bei Brüchen mit Gelenkbeteiligung oder Verletzungen der Wachstumsfugen zu.

Sollte ein stationärer Aufenthalt des Kindes notwendig sein, kann oft ein Elternteil beim verletzten Kind bleiben. Der stationäre Aufenthalt wird immer so kurz wie möglich gestaltet und beschränkt sich meistens auf einen Tag, eher selten auch mal auf zwei oder mehrere Tage.

Sollten Sie als Eltern selber einmal in die Situation geraten, dass Ihr Kind verletzt ist, so zögern sie nicht, mit den Fachleuten das Gespräch bezüglich der Vorgehensweise zu suchen. Wir geben Ihnen gerne jederzeit Auskunft darüber und erklären Ihnen, was das optimale Vorgehen im betreffenden Falle ist.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine schöne und unfallfreie Winter(sport)saison. 

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