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Der Bauer wird schon nichts merken

Dürfen heruntergefallene Äpfel aufgelesen und einfach mitgenommen werden? Was ist, wenn Äpfel gar nicht mehr auf dem Bauern-Grundstück liegen, sondern auf einem Gehweg? Was in Sachen Mundraub erlaubt ist und was nicht.

Südostschweiz
04.09.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Mundraub: Im Vorbeigehen rasch ein paar Äpfel für den Apfelkuchen einpacken. Ist das erlaubt?
Mundraub: Im Vorbeigehen rasch ein paar Äpfel für den Apfelkuchen einpacken. Ist das erlaubt?
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Gemäss der meteorologischen Jahreszeit hat der Herbst seit wenigen Tagen in der Schweiz Einzug gehalten. Neben den Frühsorten können nun vielerorts auch Äpfel der Herbst- und Lagersorten von den Bäumen gepflückt werden und auch andere Obstsorten stehen in den natürlichen Startlöchern. Doch wer darf das Obst von den Bäumen pflücken? 

Der Bündner Bauernverbandspräsident Thomas Roffler bringt Licht ins Dunkel: «Grundsätzlich gehört das Obst dem Eigentümer des Landes, auf dem das Obst gewachsen ist. Äpfel ohne Erlaubnis des Eigentümers aufzulesen oder von Bäumen zu pflücken, wird nicht gerne gesehen und ist gegen das Gesetz». Dies gilt auch, wenn das Obst nicht von einem Zaun umgeben ist. Rollt ein Apfel von der Wiese auf einen Gehweg, ändert dies grundsätzlich nichts daran, dass der Apfel nach wie vor dem Bauer gehört.

Auge zudrücken

Thomas Roffler stuft die Problematik in Graubünden als gering ein. Bei Spaziergängern die im Vorbeigehen einen Apfel mitnehmen, würden die meisten Bauern nicht gleich einschreiten. «Wir sind draussen in der Natur und wir befinden uns schnell in Grauzonen. Viele Bauern drücken bei Mundräubern eine Auge zu, zumal es sich oftmals um Leute handelt, die tags darauf im Hofladen wieder etwas einkaufen. Von daher ist es ein Geben und Nehmen», sagt Thomas Roffler weiter.

Anders sieht es aus, wenn der Bauer klar erkenntlich macht, dass das Obst ohne Weiteres mitgenommen werden darf, beispielsweise mit einem Schild «Gratis» oder «Zum Mitnehmen».

Erlaubter Mundraub

Mittlerweile gibt es selbst für Mundräuber eine Online-Plattform, auf der weltweit ersichtlich ist, wo Obst gesammelt werden darf. Auf der mundraub-Plattform gibt es für Graubünden zwar noch nicht viele Einträge, aber die Idee dahinter ist interessant. Die Seitenbetreiber empfehlen den Nutzern trotz «Mundraub-Eintrag» erneut abzuklären, ob das Obst wirklich einfach so gepflückt werden darf. Sonst ist mit dem Bauer nicht gut Kirschen essen. (bae)

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