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Glarus Süd soll in Schwändi die Regeln für Zweitwohnungen lockern

Die Gemeindeversammlung von Glarus Süd soll die Bauordnung von Schwändi anpassen und den Artikel zum Erstwohnungsanteil ersatzlos streichen. Der Gemeinderat unterstützt den Vorstoss dreier Bürger aus Schwändi, zu dem es auch Einsprachen gibt.

04.06.19 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Schwändis Bauordnung an das heutige Zweitwohnungsgesetz anpassen? Das Dorf mit seiner schönen Wohnlage hat sich vor 33 Jahren einen eigenen Umgang mit dem Erstwohnungsanteil vorgeschrieben.
Schwändis Bauordnung an das heutige Zweitwohnungsgesetz anpassen? Das Dorf mit seiner schönen Wohnlage hat sich vor 33 Jahren einen eigenen Umgang mit dem Erstwohnungsanteil vorgeschrieben.
CLAUDIA KOCK MARTI

Der Artikel 7 der Bauordnung von Schwändi wurde 1986 eingeführt, lange vor der Zweitwohnungsinitiative, um den Anteil von Ortsansässigen mit festem Wohnsitz und Steuerdomizil in Schwändi zu sichern. Konkret verlangt er, dass Neubauten und ständig bewohnte Häuser in Schwändi minimal zu 70 Prozent Erstwohnungen sein müssen. Erbfolge hebt diesen Erstwohnungsanteil zwar auf, aber nur bei Eigenbedarf.

Drei Stimmbürger verlangen nun, diesen Artikel ersatzlos zu streichen und den aus ihrer Sicht vorhandenen Standortnachteil zu eliminieren, den Schwändi deswegen im Vergleich zum Rest von Glarus Süd erleide. Der Passus gehe weiter als die mittlerweile umgesetzte Zweitwohnungsinitiative.

Zur Erklärung: Das Zweitwohnungsgesetz beschränkt den Zweitwohnungsanteil auf 20 Prozent. In Gemeinden, die prozentual darüber liegen, wie dies auch in Glarus Süd der Fall ist, werden keine neuen Zweitwohnungen erlaubt oder neue Wohnungen nur bewilligt, wenn sie als Erstwohnung oder als Wohnung genutzt werden, die dieser gleichgestellt ist, oder wenn sie touristisch bewirtschaftet werden. Die Umnutzung von altrechtlichen Wohnungen ohne bestehende kommunale Auflagen von Erst- in Zweitwohnungen bleibt auch in Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungsbestand bewilligungsfrei möglich.

Dass sieben Jahre nach der Fusion im Jahr 2011 immer noch keine einheitliche Bauordnung in Glarus Süd bestehe, sei nicht vorhersehbar gewesen, schreiben die Antragsteller in ihrem im Januar 2018 gestellten Antrag. Die Geduld, auf die neue Nutzungsplanung zu warten, scheint ihnen vergangen zu sein. Die Ungleichbehandlung der Dörfer in diesem Punkt sei nun endlich zu beheben.

Einsprecher wollen nichts ändern

Die Meinungen im Dorf sind indes geteilt, wie zwei Einsprachen vom April 2018 auf den Bürger-Antrag zeigen. So argumentieren die Einsprecher damit, dass sich die Schwänder Lösung bewährt habe. Auch sei eine vorgezogene Teilrevision wegen der genannten Rechtsungleichheit als Begründung nicht zutreffend oder falsch, da es in den verschiedenen Bauordnungen der einzelnen Dörfer zahlreiche unterschiedliche Bestimmungen gebe. Der Umgang mit dem Erstwohnungsanteil entspreche der Ausgangslage von Schwändi. Ein aktuelles öffentliches Interesse, daran etwas zu ändern, bestehe nicht, so die Einsprecher. Sie warnen, mit der artikelweisen Änderung einer Bauordnung «falsche Signale mit schwerer präjudizieller Wirkung» auszusenden. «Dabei ist es auch unerheblich, ob im Rahmen der Gesamtrevision der Erstwohnungsanteil Schwändi weggefallen wäre.»

Jetzt ändern oder abwarten?

Eingereicht haben die drei Schwänder Bürger ihren Streichungsantrag bereits vor fast eineinhalb Jahren. Dass dieser erst jetzt vor die Gemeindeversammlung kommt, hat laut Gemeinderat damit zu tun, dass er davon ausging, die Nutzungsplanung mit dem einheitlichen neuen Baureglement für alle 13 Dörfer bereits früher vorlegen zu können, als dies heute der Fall ist. Das Baureglement, das mit dem Nutzungsplan im März 2017 zurückgewiesen wurde, sieht denn auch keinen Passus zum Erstwohnungsanteil vor. Was den Antrag der Bürger hinfällig gemacht hätte, wie der Gemeinderat erklärt.

An einer Sitzung diesen April hat er nun die Einsprachen behandelt und abgewiesen, wie dem Memorial zu entnehmen ist. Er begründet diesen Entscheid damit, dass Glarus Süd in den Geltungsbereich des Zweitwohnungsgesetzes falle und Schwändi das einzige Dorf mit einer über das Zweitwohnungsgesetz hinausgehenden Einschränkung sei.

Am 21. Juni werden die Schwänder und ganz Glarus Süd über die Teilrevision der Bauordnung entscheiden.

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