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Weniger Strafverfahren wegen Tierschutzvergehen - das ist nicht gut

Die Stiftung Tier im Recht hat im Jahr 2017 einen Einbruch der Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz festgestellt. Das ist eine statistische Trendwende. Dennoch geht die Stiftung nicht davon aus, dass es weniger Missbrauch an Tieren gibt. Graubünden macht mit 35 Prozent weniger Fällen einen besonders grossen Sprung nach unten.

Südostschweiz
22.11.18 - 11:00 Uhr
Leben & Freizeit
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Besonders oft sind Hund von Tierschutz-Vergehen betroffen.
SYMBOLDBILD/ARCHIV

Zum ersten Mal seit 13 Jahren ist die Anzahl Tierschutzstrafverfahren im Jahr 2017 gesunken. Dies teilt die Stiftung Tier im Recht am Donnerstag mit. Diese Entwicklung sei aber kein gutes Zeichen dafür, dass es weniger Verstösse gegen Tierrechte gebe, sondern im Gegenteil: eine schlechte Nachricht, weil weniger Fälle zur Anzeige gebracht oder überhaupt noch als Verstoss gewertet würden, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Diese Entwicklung ist ein klarer Bruch der Entwicklung der letzten Jahre, als die Fallzahlen kontinuierlich gestiegen waren.

Diese Entwicklung zeigt sich im Kanton Graubünden sehr deutlich. Hier ist die Fallzahl von 97 im Jahr 2016 um rund 35 Prozent auf noch 63 im Jahr 2017 gesunken, wie Stefanie Walter, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Tier im Recht, gegenüber RSO-Moderationsleiter Simon Lechmann erklärte. «Wir gehen davon aus, dass es immer etwa gleich viele Verstösse gibt, aber weniger gemeldet werden.»

Im Schweizer Schnitt viele Verfahren in Graubünden

Im gesamtschweizerischen Querschnitt stehe der Kanton Graubünden aber noch vergleichsweise gut da, sagt Walter weiter. In Graubünden liegt die Quote bei 3,8 Verfahren pro 10'000 Einwohner. National sind es nur 2,16 Verfahren pro 10'000, also gut einen Drittel weniger. Graubünden stehe seit Jahren im nationalen Vergleich besser da als die meisten anderen Kantone, so Walter weiter. Mehr Verfahren sind ein gutes Zeichen, weil mehr Fälle zur Anzeige gebracht werden und die Dunkelziffer dadurch kleiner ist, erklärt die Stiftung den scheinbaren Widerspruch, dass viele Verfahren besser sind als wenige.

Als einen Auslöser für die Abnahme sieht Walter die Abschaffung der Ausbildungspflicht für Hundehalter. Diese Pflicht wurde auf das Jahr 2017 abgeschafft. Dies ist insofern bemerkenswert, weil Verstösse gegen das Tierschutzgesetz im Zusammenhang mit Hunden schweizweit den grössten Anteil ausmacht. In Graubünden ist dieser Anteil etwas geringer und die Vielfalt der betroffenen Tiere grösser als anderswo. «Es gibt also sicher verschiedene Faktoren, die zu diesem Rückgang geführt haben», führt Walter weiter aus, «wir können es uns aber derzeit noch nicht wirklich erklären».

Was der Stiftung Tier im Recht fehlt, ist eine Stellungnahme des Kantons Graubünden zu den aktuellen Zahlen - einige Kantonen hätten eine Stellungnahme abgegeben, viele, darunter eben auch Graubünden, nicht. Diese würde es der Stiftung zum Beispiel ermöglichen, die Entwicklung besser einzuschätzen, sprich ob es wirklich eine negative oder in gewissen Bereichen sogar eine positive Entwicklung sei. «Wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer gross ist, auch oder gerade jetzt, wo die Zahl der Verfahren rückläufig ist», so Walter. 

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Für mich ist das Ergebnis in Graubünden eine logische Folge. Weil Meldungen an das zuständige Amt meist erfolglos sind, da diese mit allerlei Vorwände, wie z.B. Datenschutz, mit anderen Hunden kann das auch passieren oder solange niemand verletzt wurde können wir nichts machen runter gespielt werden.
Wir hatten einen Vorfall mit einem Pitbull, welcher laut Aussage des Halters schon einmal zugebissen hat und auch zur Anzeige gebracht wurde aber ohne Auflagen. In unserem Fall hatten wir nur grosses Glück das unser Dackel nicht zerfleischt wurde. Auf anraten der Stapo Chur machten wir eine an Meldung an das zuständige Amt. . Nach einem längeren fruchtlosen Gespräch mit all diesen fadenscheinigen Argumenten hatten wir das Gefühl von diesem Beamten überhaupt nicht ernstgenommen zu werden.

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