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Italien hat Vorschriften, die wir nicht haben

Italien ist ein beliebtes Reiseziel für viele Schweizer. Tausende Familien nehmen mehrere Stunden Autofahrt auf sich, um ans Meer zu fahren und das milde Klima zu geniessen. Wer aber in den Süden fährt, sollte sich eines bewusst sein: Italien hat strenge Vorschriften auf den Strassen.

Südostschweiz
08.10.18 - 00:04 Uhr
Leben & Freizeit
Wer in Richtung Süden fahrt, sollte sich zuerst noch informieren.
Wer in Richtung Süden fahrt, sollte sich zuerst noch informieren.
PRESSEBILD

In Italien gibt es eine Vorschrift, die wir europaweit in anderen Ländern nicht kennen: Es ist nicht erlaubt, ein Fahrzeug ohne die Bewilligung des Besitzers zu fahren. Ein Kind müsste demnach die Vollmacht vom Vater haben, damit es mit dem Auto in Italien herumfahren darf, erklärt Lukas Reinhardt, Mediensprecher vom TCS Schweiz auf Anfrage von Radio Südostschweiz. Ein entsprechendes Formular kann unter anderem auf «tcs.ch» heruntergeladen werden. Damit es gültig ist, müsse es noch einen Stempel der Wohngemeinde haben. Das Formular wurde vor einigen Jahren in Italien eingeführt, um gegen den illegalen Autohandel vorzugehen.

Kein Spass

Diese Vorschrift sei ernst zu nehmen, denn die italienische Polizei und die Zollbeamten würden es regelmässig kontrollieren. Wer keine Bewilligung habe, dem könne das Auto beschlagnahmt und eine Busse ausgestellt werden, sagt Reinhardt weiter. «Hier empfiehlt sich, die Busse zu bezahlen, weil es sonst noch teurer werden könnte». Einen Betrag nennt Reinhardt auf Anfrage nicht. Die Busse sei von Fall zu Fall unterschiedlich.

Das habe ich nicht gewusst

Es komme immer wieder vor, dass Menschen reklamieren würden, weil sie im Ausland Schwierigkeiten mit den Behörden hatten, erklärt Reinhardt. Deshalb sei es wichtig, sich immer im Voraus über die Vorschriften auf den Strassen zu informieren. Hier könnte man wohl auch sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. (can)

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Viele Touristen wissen auch nicht, dass hier in der Schweiz das Auto beschlagnahmt wird und es sogar nie mehr zurück erhält und das für das kleinere Vergehen, als möglicher illegaler Autohandel, nämlich hier lediglich für zu schnelles Fahren.

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