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Die Vandalen von Benken werden bestraft

Zwei junge Männer müssen dafür geradestehen, dass sie nach einem Saubannerzug durch Benken vor der Polizei geflohen sind.

Südostschweiz
01.10.18 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Auf ihrem Saubannerzug durch Benken haben jugendliche Vandalen Briefkästen demoliert und Pfähle ausgerissen.
Auf ihrem Saubannerzug durch Benken haben jugendliche Vandalen Briefkästen demoliert und Pfähle ausgerissen.
KAPO ST. GALLEN

von Christoph Leiber

Vom 14. auf den 15. April hatte das sonst beschauliche Benken keine ruhige Nacht. Der Grund waren zwei junge Männer aus einem anderen Kanton, die randalierend durchs Dorf zogen – der eine 19, der andere 17 Jahre alt.

Nach einem feucht-fröhlichen Samstagabend mit Kollegen streiften die beiden zwischen 23.30 und 2.35 Uhr um die Häuser. Dabei rissen sie in Gärten Holzpfähle aus, beschädigten mehrere Briefkästen und sprangen auf parkierte Autos.

Schneller als die Polizisten

Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervorgeht, hat der nächtliche Streifzug strafrechtliche Konsequenzen. Belangt werden die jungen Männer dafür, dass sie vor der Polizei davonrannten, die von einer Anwohnerin avisiert worden war. Die Polizisten hätten mehrmals gerufen: «Halt, Polizei, stehen bleiben!», doch hätten sie die Flüchtenden nicht einholen können.

Erst nach einer Stunde konnten die beiden dingfest gemacht werden: der 19-Jährige an der Rietstrasse, der 17-Jährige in einer Wohnung, in der er sich zu verstecken versuchte. Stark alkoholisiert war zumindest der 19-Jährige zu diesem Zeitpunkt nicht – oder nicht mehr. Gemäss dem Strafbefehl wurde bei ihm ein Blutalkoholgehalt von 0,25 Promille gemessen.

Für seine Flucht erhält der 19-Jährige eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken. Weil der junge Mann nicht vorbestraft ist, wird diese bedingt ausgesprochen – verbunden mit einer Busse von 60 Franken. Der Betrag bemesse sich an den finanziellen Verhältnissen des Täters, heisst es in dem Strafbefehl. Fällig werden zudem Verfahrenskosten von 550 Franken. Insgesamt muss er dem Staat so 610 Franken überweisen.

Nicht bekannt ist die Strafe, die der 17-Jährige davonträgt. Weil er zur Tatzeit noch nicht volljährig war, hat die Staatsanwaltschaft seinen Fall laut Mediensprecher Roman Dobler nach den Vorgaben des Jugendstrafrechts an den Wohnsitzkanton abgegeben. Deshalb gibt die St. Galler Staatsanwaltschaft keine Details zum jüngeren Täter bekannt – auch nicht zum Blutalkoholgehalt bei der Festnahme oder zu allfälligen Vorstrafen.

Anzeige wurde zurückgezogen

Keine strafrechtlichen Folgen hat der Vandalismus an sich – zumindest für den 19-Jährigen, gegen den sich der st. gallische Strafbefehl richtet. Laut Dobler wurde eine Strafanzeige gegen ihn wegen Sachbeschädigung wieder zurückgezogen. «Der Geschädigte konnte sich mit dem jungen Mann gütlich einigen», erklärt Dobler. Wie hoch die Schäden der nächtlichen Vandalentour zu beziffern sind, ist ihm nicht bekannt.

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