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Selbst in der Gemeinde bellt Bello unterschiedlich teuer

Wer in der Gemeinde Arosa mehr als einen Hund hat, bezahlt je nach Fraktion unterschiedlich hohe Steuern. Der Grund: die Gemeindefusion von vor fünf Jahren.

Olivier
Berger
18.07.18 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Die Hundesteuern schwanken von Gemeinde zu Gemeinde.
Die Hundesteuern schwanken von Gemeinde zu Gemeinde.
SÜDOSTSCHWEIZ

Das geht ins Geld: Wer in St. Peter-Pagig drei Hunde hält, muss jährlich 1100 Franken an Steuern für seine Vierbeiner berappen. Zum Vergleich: Die Stadt Chur bittet die Hundehalter im gleichen Fall mit lediglich 450 Franken zur Kasse.

Aber auch in der Gemeinde Arosa, zu welcher St. Peter-Pagig seit der Talschaftsfusion im Jahr 2013 gehört, schwanken die Hundesteuern beträchtlich. Wer beispielsweise im Ort Arosa wohnt, muss für drei Hunde lediglich 600 Franken auf den Tisch legen.

Noch nicht ganz harmonisiert

Dass die Hundesteuern von Gemeinde zu Gemeinde stark schwanken – in Landquart kostet jedes Tier 120 Franken, maximal werden vom gleichen Halter 600 Franken eingezogen –, ist nicht neu. Dass aber selbst innerhalb einer einzelnen Gemeinde beträchtliche Unterschiede bestehen, hat einen besonderen Grund. «Wir haben die Polizeigesetze der einst acht Gemeinden noch nicht harmonisiert», erklärt der Aroser Gemeindepräsident Lorenzo Schmid. «Deshalb gelten in allen ehemaligen Gemeinden noch die ursprünglichen Bestimmungen.»

Rund 20 der früheren kommunalen Regelungen hat die Gemeinde seit der Fusion vereinheitlicht. «Jetzt stehen noch drei aus», erklärt Schmid. Allerdings handelt es sich bei zweien davon um ordentliche Brocken: Das harmonisierte Tourismusgesetz hat das Stimmvolk schon einmal an der Urne abgelehnt, und bei der Anpassung des Baugesetzes lässt die Gemeinde die Bevölkerung mitwirken.

Während Tourismus- und Baugesetz politisch einigermassen heikel sind, erwartet Gemeindepräsident Schmid beim harmonisierten Polizeigesetz wenig Widerstand. «In diesem Gesetz wollen wir auch die heute acht verschiedenen Regelungen zur Hundesteuer vereinheitlichen», verspricht er. Danach soll auf dem gesamten Gemeindegebiet die gleiche Steuer gelten.

Der Hund kostet seit 1796

Die weltweit wohl erste staatliche Hundesteuer wurde im Jahr 1796 in Grossbritannien eingeführt. Allerdings hatten Hundehalter in einzelnen Gebieten schon ab dem 15. Jahrhundert Abgaben für ihre Tiere berappen müssen, darunter das sogenannte «Hundekorn» an ihren Lehensherrn. Die Hundesteuer hat verschiedene historische Gründe: Teilweise wurde sie als seuchenpolizeiliche Massnahme mit dem Ziel eingeführt, die Zahl der Hunde zu verringern.

Heute dient die Hundesteuer beispielsweise zur Deckung der Kosten für das Aufstellen von Robidog-Kästen und für die Reinigung der Strassen. Folgerichtig sind in Graubünden die Gemeinden für die Festlegung und den Einzug der Hundesteuer zuständig. Im Gegensatz zu anderen Kantonen, darunter dem Kanton Zürich, fliesst kein Beitrag aus der Hundesteuer an den Kanton. Allein die Stadt Chur nahm im vergangenen Jahr aus Hundesteuern 183 000 Franken ein.

Olivier Berger wuchs in Fribourg, dem Zürcher Oberland und Liechtenstein auf. Seit rund 30 Jahren arbeitet er für die Medien in der Region, aktuell als stellvertretender Chefredaktor Online/Zeitung. Daneben moderiert er mehrmals jährlich die TV-Sendung «Südostschweiz Standpunkte». Mehr Infos

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