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21-jährige Lernende wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Ein schwerer Verkehrsunfall mit einem Todesopfer auf der Autobahn A3 ist juristisch abgeschlossen. Die 21-jährige Unfallverursacherin wurde unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Südostschweiz
11.07.18 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Nach dem Zusammenstoss mit dem Auto einer 21-Jährigen auf der Autobahn A3 gerät ein Lieferwagen über die Mittelleitplanke auf die Gegenfahrbahn und kollidiert dort mit einem 52-Jährigen, welcher sich dabei tödlich verletzte.
Nach dem Zusammenstoss mit dem Auto einer 21-Jährigen auf der Autobahn A3 gerät ein Lieferwagen über die Mittelleitplanke auf die Gegenfahrbahn und kollidiert dort mit einem 52-Jährigen, welcher sich dabei tödlich verletzte.
JOHANNA MÄCHLER

Von Oliver Bosse

Eine Verkettung mehrerer unglücklicher Ereignisse endete Mitte November des letzten Jahres in einem Todesfall. An einem Montag zur Feierabendzeit war eine 21-jährige Märchlerin mit ihrem Audi auf der Überholspur der Autobahn A3 in Richtung Chur unterwegs. Auf der Höhe von Altendorf driftete sie in einer leichten Rechtskurve ab und kollidierte mit der Mittelleitplanke.

Von dort prallte sie zurück auf die Normalspur – direkt in das Heck des Lieferwagens eines jungen Mannes. Das Unglück nahm seinen Lauf: Der Lieferwagen kollidierte daraufhin mit der Mittelleitplanke, wurde hochgehoben und geriet mit der Fahrerkabine auf die Gegenfahrbahn. Ein dort herannahender 52-Jähriger konnte nicht mehr reagieren und prallte in den Lieferwagen. Er verletzte sich beim Aufprall so schwer am Kopf, dass er noch an der Unfallstelle verstarb (die «Südostschweiz» berichtete).

«Mehrere Personen gefährdet»

Der Vorfall hatte für die junge Audi-Lenkerin ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft March nahm die Ermittlungen auf, die jetzt abgeschlossen sind. In einem Strafbefehl verurteilt sie die 21-Jährige wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs.

Die genauen Gründe, warum die junge Frau von der Fahrbahn abkam, werden im Strafbefehl nicht erläutert. Erwähnt wird aber mehrmals, das an diesem Tag und um diese Uhrzeit – es war kurz nach 17 Uhr – rege Verkehrsaufkommen auf der Autobahn. Die Audifahrerin habe «mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet». Einige hätten wegen ihres Selbstunfalls «stark abbremsen müssen». Mit anderen Worten: Es hätten noch mehr Verkehrsteilnehmer in den Unfall verwickelt werden können. Tempomässig war sie gemäss Strafbefehl allerdings im Rahmen des Erlaubten unterwegs, nämlich mit 100 km/h.

Kosten von über 20 000 Franken

Dennoch bestehen für die Staatsanwaltschaft keine Zweifel, dass es zu diesem folgenschweren Unfall bei korrektem Verhalten nicht hätte kommen können oder dürfen, bei dem eine Person verstarb und sich der Lenker des Lieferwagens ein Schädelhirntrauma sowie einen Bruch des Oberarms zuzog.

Die junge Lernende wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken oder 5400 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Busse von 1350 Franken und die Verfahrenskosten von rund 19 400 Franken muss sie indes bezahlen. Die 21-Jährige hat das Urteil akzeptiert.

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