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Büsi Luna – Opfer eines Unbekannten

Vor allem Wildtiere, aber auch Haustiere fallen dem Strassenverkehr immer wieder zum Opfer. So auch das Glarner Büsi Luna. Sie wurde von einem Unbekannten tot gefahren. Der Lenker zeigte kein Mitleid und machte sich ohne Entschuldigung aus dem Staub.

Südostschweiz
10.07.18 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Büsi Luna wurde durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer getötet
Büsi Luna wurde durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer getötet
ALISSA PANTALEO

Auf Glarner und Bündner Strassen leben Tiere gefährlich. Dies bemerkte «suedostschweiz.ch» beim Durchstöbern einer Facebook-Gruppe. Dort postete nämlich eine verärgerte Glarner Tierbesitzerin, dass ihr geliebtes Büsi Luna von einem Unbekannten überfahren wurde. Dieser habe sich ohne Entschuldigung aus dem Staub gemacht, so die Betroffene und lässt ihrem Ärger auf Social Media freien Lauf.

Wie macht man es richtig

«suedostschweiz.ch» wollte es genauer wissen und fragte bei der Glarner Kantonspolizei nach. Was tun, wenn man ein Tier angefahren oder überfahren hat?

Laut Kurt Baumgartner von der Kantonspolizei Glarus ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, das Anfahren oder Überfahren eines Tieres zu melden (beim Besitzer oder, sollte dieser nicht ausfindig gemacht werden können, bei der Polizei). Bei grösseren Wildtieren wie Füchse oder Rehe sei die Meldedisziplin in der Regel weniger ein Problem. Da entstünde am Fahrzeug meistens ein Schaden, den die Fahrzeugversicherung übernehme – sofern man den Fall der Polizei melde.

Die Problematik läge bei den Kleintieren. Da sei die Dunkelziffer von ungemeldeten Fällen nicht genau abzuschätzen. Immer wieder gebe es Verkehrsteilnehmer, die sich nicht mal die Mühe machen und anhalten, so Baumgartner. Im Durchschnitt werden der Polizei vier bis fünf Fälle im Monat gemeldet. Es gebe aber durchaus Ausnahmen, meint er. So komme es vor, dass Autofahrer anhalten, das Tier mitnehmen und zum Arzt bringen würden.

Gibt es Konsequenzen?

Drohen mir Konsequenzen, wenn ich den Fall melde? Nein, sagt Baumgartner. In diesem Fall wisse die Polizei zwar, dass man der Verursacher sei, jedoch könne man nichts dafür, wenn einem ein Tier vor das Fahrzeug springe. Dem Besitzer werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hin die Daten des Lenkers bekannt gegeben. Und auch dann müsse man mit keinen Konsequenzen rechnen. Meist seien es sowieso die Fahrzeuglenker, die den Kontakt zu den Besitzern suchen, um sich für den Vorfall zu entschuldigen.

Also liebe Leser – zeigt Grösse, haltet an und meldet den Fall der Polizei. Euch kann nichts passieren.

Auch auf Bündner Strassen kennt man das Problem. Unten geht’s zum Artikel.

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Als Besitzerin von Luna möchte ich nur kurz sagen, dass es uns nicht darum geht, den Autofahrer zur Verantwortung zu ziehen. Luna war für uns zwar Familienmitglied und es tut weh, dass sie nicht mehr da ist. Aber es wäre schön gewesen, wenn der Fahrer den Vorfall gemeldet hätte.
Ausserdem handelt es sich bei der Strasse um eine 30er Zone und er war sehr schnell unterwegs. Diesmal war es „nur“ eine Katze. Das nächste Mal trifft es vielleicht ein Kind.

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