Martin Mani: «Ich gebe lediglich eine Meinung ab»
Fällt ein Untersuch eines Arztes so aus, dass es dem Patienten nicht passt, kann beim Kantonsarzt Beschwerde eingereicht werden. Auch im Falle von sexuellen Übergriffen.
Fällt ein Untersuch eines Arztes so aus, dass es dem Patienten nicht passt, kann beim Kantonsarzt Beschwerde eingereicht werden. Auch im Falle von sexuellen Übergriffen.
05.01.18 - 04:30 Uhr
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