×

Was darf man im Internet, was nicht?

Wie die Facebook-Seite «Für Graubünden, gegen Domenig Monopol» zeigt, ist es in den sozialen Medien gang und gäbe, gegen Privatpersonen zu schiessen. Auf dubiosen Seiten wie dieser bewegen sich Verfasser an der Grenze zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Juristisch wird das Eis schnell dünn, wie ein Blick ins Internet zeigt.

Südostschweiz
28.11.17 - 18:06 Uhr
Leben & Freizeit
Öffentliche Meinungsbildung auf Social Media
Öffentliche Meinungsbildung auf Social Media
SYMBOLBILD PIXABAY

Die freie Meinungsbildung ist in der Schweizer Bundesverfassung im Artikel 16 verankert. Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben also das Recht, eine freie Meinung zu bilden, diese zu äussern und zu verbreiten. Dieser Schutz greift, solange die öffentliche Äusserung keiner Drittperson schadet.

Verstoss gegen die Grundrechte

Fest steht aber, dass es in unserer schnelllebigen Gesellschaft jedem möglich ist, Inhalte nach seinem Gusto online zu publizieren, zu kommentieren und zu veröffentlichen. Die Gefahr ist gross, dabei Grenzen zu überschreiten und Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Angefangen mit Beschimpfungen bis hin zu Bildern, die ohne Einverständnis der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Im «World Wide Web» findet man alles.

Im Vergleich zu den USA sind hierzulande Angriffe auf das Persönlichkeitsrecht und Missbräuche von Bildrechten eher selten. Während in der Schweiz bei einem Verstoss Konsequenzen drohen, scheint sich in den USA niemand gross darüber zu entsetzen. Bestes Beispiel dafür: die Facebook-Seite «People of Walmart». Dort machen sich die Administratoren über das Klientel der amerikanischen Handelskette «Walmart» lustig.

Für einen Lacher gut oder eine Verletzung der Bildrechte? Entscheidet selber.

Das Problem mit der versteckten Kamera

Problematisch wird es auch, wenn versteckte Kameras eingesetzt werden. Bereits mehrfach wurden Redaktoren der Sendung «Kassensturz» nach deren Gebrauch angeklagt und verurteilt. Der Grund: Zwar stellte man fragwürdige Machenschaften von unter anderem Chirurgen oder Versicherungsvertretern sachlich dar, jedoch verletzte das den Persönlichkeitsschutz. Daraufhin klagten die geschädigten Personen.

Trotz der Gefahr eines rechtlichen Verfahrens setzt der «Kassensturz» immer noch auf den Einsatz von versteckten Kameras. Nur stellt sich hier die Frage, wie weit Journalisten gehen dürfen, um Missstände von öffentlichem Interesse aufzudecken.

Eure Meinung interessiert uns:

Dürfen Journalisten Persönlichkeitsrechte verletzen, um Missstände öffentlichen Interesses aufzudecken?

Ja
59%
Nein
41%
22 Stimmen
Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Leben & Freizeit MEHR