×

Erst der Grill, dann das Haus

Das Regionalgericht Plessur befasste sich mit der Einsprache eines Bündners, der wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst bestraft wurde.

03.10.17 - 19:59 Uhr
Leben & Freizeit
Am Regionalgericht Plessur wehrte sich ein Bündner gegen seine Anklage.
Am Regionalgericht Plessur wehrte sich ein Bündner gegen seine Anklage.
Theo Gstoehl / THEO GSTÖHL

Am Samstag, dem 22. November 2014, brannten im Schanfigg eine Maiensässhütte und ein Stall bis auf die Grundmauern nieder. Als die Feuerwehr schliesslich – saisonbedingt – zu Fuss eintraf, stand das Objekt in Vollbrand und konnte nicht mehr gerettet werden. Der entstandene Sachschaden belief sich auf über 350 000 Franken.

Was war passiert? Der langjährige Mieter des Maiensässes, ein Einheimischer, hat um etwa 11 Uhr vor dem Maiensäss einen Kugelgrill und ein Anzündkamin mit Kohle und Anzündwolle eingefeuert. Nach dem Grillieren mit seiner Frau schloss der Mann um die Mittagszeit die oberen und unteren Lüftungsschlitze des Kugelgrills und liess diesen auskühlen. Um etwa 15 Uhr entsorgte er die abgekühlte Kohle in einem Ascheneimer der Gebäudeversicherung und stellte diesen vor das Haus. Den Kugelgrill wusch er im Brunnen aus und liess ihn auf dem Vorplatz trocknen. Um 16 Uhr stellte er den Kugelgrill und das Anzündkamin zurück in den Stall auf den Holzboden. Danach gingen er und seine Frau ins Tal. Um 17 Uhr dann brannte der Stall.

Andere Brandursache konnte nicht gefunden werden

Die Staatsanwaltschaft Graubünden leitete eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst gegen den Mieter des Maiensässes ein und sprach ihn per Strafbefehl schuldig. Sie bestrafte den Beschuldigten mit einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 220 Franken und mit einer Busse von 800 Franken.

Wie es im Strafbefehl heisst, müssen das Grillieren und die in den Stall versorgten Grillutensilien brandursächlich sein. Anhaltspunkte für irgendeine andere Brandursache hätten nicht gefunden werden können. Der Beschuldigte hätte bei genügender Aufmerksamkeit den Ausbruch des Feuers voraussehen und diesen vermeiden können.

Einsprache erhoben

Gegen diesen Strafbefehl erhob der schuldig gesprochene Einsprache, worauf sich gestern das Regionalgericht Plessur mit dem Fall beschäftigte. «Für mich ist es unerklärlich, wie es zum Brand kommen konnte. Ich habe nichts falsch gemacht», erklärte der beschuldigte 66-jährige Bündner. Sein privater Verteidiger plädierte auf Freispruch. Der genaue Ort des Brandherdes habe nicht festgestellt werden können. Es kämen auch andere Brandursachen infrage, so etwa Funkenflug.

Das Regionalgericht Plessur sprach den Mann dann zwar schuldig, ging aber von einem weniger schweren Verschulden aus, weshalb die beantragten Strafen um die Hälfte reduziert wurden, nämlich auf eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 220 Franken und eine Busse von 400 Franken.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Leben & Freizeit MEHR