St. Gallen büsst Kiffer weiterhin
Das Bundesgericht hat entschieden: Wer mit weniger als zehn Gramm Marihuana erwischt wird, kommt straffrei davon. Der Kanton St. Gallen will davon nichts wissen.
Das Bundesgericht hat entschieden: Wer mit weniger als zehn Gramm Marihuana erwischt wird, kommt straffrei davon. Der Kanton St. Gallen will davon nichts wissen.
Wer im Kanton Zürich künftig mit weniger als zehn Gramm Cannabis von der Polizei erwischt wird, muss nicht einmal mehr eine Busse fürchten. Nachdem die Städte Zürich und Winterthur vorangegangen waren, zogen die übrigen Strafverfolgungsbehörden im Kanton bei dieser Praxisänderung nach. Auslöser war ein Urteil des Bundesgerichtes von Anfang September (siehe Infobox).
St. Gallen hält an Praxis fest
Wer denkt, dass dies nun auch in St. Gallen der Fall sein wird, irrt: «Wir halten an unserer Praxis fest», sagt Thomas Hansjakob, Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen. «Wenn jemand mit weniger als zehn Gramm Cannabis angehalten wird, gehen wir davon aus, dass er das Cannabis auch selbst konsumiert.»
Im Gegensatz zum Besitz ist der Konsum auf jeden Fall strafbar. Deshalb erhalte er eine Ordnungsbusse, sagt Hansjakob. Wer damit nicht einverstanden sei, könne auf die Zahlung der Ordnungsbusse verzichten. Dann gebe es aber ein ordentliches Verfahren, sagt Hansjakob. «Er wird uns dann einfach erklären müssen, wieso er mit sich führt, ohne es zu konsumieren.»
«Man kommt langsam zur Vernunft»
Für Jürg Niggli, Leiter der Stiftung Suchthilfe in St. Gallen, macht die Auslegung Hansjakobs keinen Sinn: «Man wird auch nicht verhaftet, weil man ein Brecheisen kauft und die Polizei davon ausgeht, dass es bei einem Einbruch zum Einsatz kommt.» Es sei schlicht nicht die Aufgabe der Bürger, ihre Unschuld zu beweisen. Im Gegenteil: Das sei Aufgabe des Staats.
Für Niggli ist der Entscheid des Bundesgerichts und des Zürcher Stadtrichteramts ein Schritt in die richtige Richtung. Es sei aber nur ein sehr kleiner Schritt. «Wieso soll der Besitz von Cannabis überhaupt illegal sein? Wenn ein Erwachsener eine Packung Valium oder zwei Flaschen Schnaps dabei hat, interessiert das die Behörden auch nicht.» Dennoch sei das Urteil positiv. Es löse eine schleichende Legalisierung aus. «Man kommt langsam zur Vernunft», sagt Niggli. Hansjakob widerspricht: «Der Entscheid ändert nichts an der Rechtslage. Deshalb ist er auch kein Schritt hin zur schleichenden Legalisierung.»
Ebenfalls keine Auswirkungen hat der Entscheid der Lausanner Richter im Kanton Thurgau. Dies aber aus einem anderen Grund. «Für uns ist das Bundesgerichtsurteil eine Bestätigung unserer Praxis», sagt Hans-Ruedi Graf, Generalstaatsanwalt des Kantons Thurgau. Das Gesetz sei bereits vor dem Urteil so interpretiert worden, dass der Besitz von Kleinstmengen Cannabis nichts Illegales darstelle. Dabei stützt sich Graf auf Artikel 19b des nationalen Betäubungsmittelgesetzes. Dort heisst es: «Wer nur eine geringfügige Menge (unter zehn Gramm) eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.»
Dennoch sei der Entscheid des Bundesgerichts wichtig. «Er bestätigt die Handhabung der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Thurgau», sagt Generalstaatsanwalt Graf.
Bundesgericht gibt Basler Kiffer recht
Die Richter des Bundesgerichts haben Anfang September entschieden, dass ein sei. Er war 2015 von der Kantonspolizei Basel kontrolliert worden. Die Beamten fanden ein halbes Gramm Marihuana und 0,1 Gramm Haschisch, weshalb er gebüsst wurde. Dem widersprach nun das Bundesgericht in einem Urteil: Es handle sich um eine straflose Vorbereitungshandlung. Dabei stützen sich die Richter auf das bestehende Betäubungsmittelgesetz. (tn)
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