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Asche zu Asche – aber nicht auf den Waldweiher

Immer mehr Leute lassen sich nach ihrem Tod kremieren. Wie das geschieht und was danach mit der Asche von Verstorbenen gemacht werden darf und was nicht, erzählt diese Reportage.

Südostschweiz
12.07.17 - 17:30 Uhr
Leben & Freizeit
Blick in das Krematorium Chur.
Blick in das Krematorium Chur.
YANIK BÜRKLI

Die Anzahl Kremationen ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. 2016 wählten in Chur 88 Prozent der Verstorbenen oder deren Angehörigen eine Feuerbestattung. Lediglich noch 12 Prozent wählten die Erdbestattung. Täglich sind es sechs bis sieben Kremationen. Doch was macht man nach einer Kremation mit der Asche?

Das ist genauso individuell wie die Art und die Gestaltung der Urnen. So kann die Urne in ein Gemeinschaftsgrab oder ein Familiengrab gestellt werden. Einige bewahren die Urne auch zu Hause auf. Und zunehmend wollen Angehörige die Asche von Verstorbenen auch verstreuen. Und das ist erlaubt. Seit 2016 die neue Bestattungsverordnung in Kraft trat, ist das Verstreuen der Asche ausserhalb von Friedhöfen grundsätzlich erlaubt. Dabei müssen jedoch die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Für Waldbestattungen braucht es beispielsweise eine forstrechtliche Bewilligung. Und andere Personen dürfen nicht in ihrem Empfinden verletzt werden.

Das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Daleu in Chur.
Das Gemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Daleu in Chur.
OLIVIA ITEM

Kremationsasche darf laut der Bestattungsverordnung nur dort verstreut werden, wo sie nicht als solche erkennbar ist und wo sie nach kurzer Zeit auch nicht mehr wahrgenommen werden kann. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, Asche auf einem Waldweiher auszuschütten oder auf einem stark frequentierten Aussichtspunkt zu verstreuen. Zudem ist das gewerbliche Verstreuen von Asche ausserhalb eines Friedhofs verboten.

Der «Waldfrieden Bonaduz» ist ein offizieller Waldfriedhof.
Der «Waldfrieden Bonaduz» ist ein offizieller Waldfriedhof.
YANIK BÜRKLI

Doch bis Asche aufgestellt oder verstreut werden kann, muss ein Leichnam zunächst kremiert werden. In Graubünden gibt es die Krematorien Davos und Chur. RSO-Reporterin Annina Good hat das Krematorium Chur besucht und mit Betriebsleiter Ralph Hotz gesprochen. Im ersten Teil spricht er über den Sinn des Lebens, über seinen Glauben und wie er zu seiner aktuellen Aufgabe gekommen ist. Und Hotz erzählt, was das Schlimmste an seinem Beruf sei und er erklärt, weshalb er für sich selbst eine Erdbestattung vorsieht.

Ralph Hotz, Betriebsleiter des Krematoriums Chur im ersten Teil der Reportage von Annina Good.

Im zweiten Teil der Reportage von Annina Good erklärt Ralph Hotz vom Krematorium Chur den Verbrennungsvorgang und was geschieht, bis die Urne an die Angehörigen übergeben wird.

Ralph Hotz, Betriebsleiter des Krematoriums Chur im zweiten Teil der Reportage von Annina Good.

Was machen, wenn ein Haustier gestorben ist?
Das Vergraben von toten Tieren ist im Wald verboten. Auf privatem Grund dürfen Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm begraben werden. Empfohlen wird, die toten Körper mindestens einen Meter tief zu vergraben, damit sie nicht von Wildtieren ausgegraben werden können.

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