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Rentner überschreibt Parkschein: Gericht tagt wegen 16 Franken

Einem 69-jährigen Mann aus der March sind die Parkplätze beim Bahnhof Rapperswil offensichtlich zu teuer. Gleich zwei Mal überschrieb er das Datum auf einem Parkschein. Das Gericht lud zum 16-Franken-Fall.

11.05.17 - 18:00 Uhr
Leben & Freizeit
Tatort: Am Bahnhof in Rapperswil kam es zur mehrfachen Urkundenfälschung.
Tatort: Am Bahnhof in Rapperswil kam es zur mehrfachen Urkundenfälschung.
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Das Parken ist in der Schweiz an vielen Orten nicht gerade billig. Wer einmal mehrere Stunden in der Stadt Zürich geparkt hat, kann davon ein Liedchen singen. Doch auch im Linthgebiet scheinen nicht alle glücklich mit den Preisen für die Parkfelder zu sein. Zu ihnen gehört offensichtlich der 69-jährige Rentner, der sich gestern vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach wegen mehrfacher Urkundenfälschung verantworten musste. Das Verdikt: Innerhalb weniger Tage hatte der Mann im Februar 2016 zweimal das Datum auf seinem Parkschein für das SBB-Parkareal beim Bahnhof Rapperswil von Hand überschrieben. Dadurch sparte er 16 Franken an Parkgebühren.

Geld gespart, aber

Die SBB kam dem Treiben des Rentners auf die Schliche und zeigten ihn wegen Urkundenfälschung an. Der Mann habe gewusst, dass er das Datum nicht abändern dürfe – dennoch tat er dies mehrfach mit der Absicht, Parkgebühren einzusparen. Nach einem Schriftwechsel entschied das Gericht: Die Busse sowie die Verfahrenskosten in Höhe von total 650 Franken trägt der Beschuldigte. Das ist über 40 Mal mehr als die erschlichenen Parkgebühren. Darüber hinaus verhängte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken. Diese muss der aus Deutschland stammende Mann bezahlen, wenn er in den kommenden zwei Jahren nochmals selber Hand beim Datum auf dem Parkschein anlegt.

650 Franken Busse – 40 Mal mehr als der erschlichene Betrag.

Weil der Beschuldigte mit diesem Schuldspruch nicht einverstanden war, musste das Gericht in dem Fall um die 16 Franken eine Anhörung aufgleisen. Ein Richter, die Gerichtsschreiberin und der Angeklagte trabten daher gestern in den Räumlichkeiten des Kreisgerichts an – die SBB als Klägerin erhielt vom Gericht die Erlaubnis, nicht vor Ort erscheinen zu müssen. Durch die wegfallenden Reisekosten dürften die Bundesbahnen bereits ein Mehrfaches der 16 Franken eingespart haben.

Der Angeklagte stellte gleich zu Beginn der Anhörung klar: «Ich möchte keine Aussagen zum Sachverhalt machen.» Er gab seine Stellungnahme schriftlich ab. Ebenfalls als geschriebenes Wort verlangte er den Urteilsspruch. Nach ein paar Minuten war der 16-Franken-Fall abgehandelt. Das Urteil wird nächste Woche erwartet.

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