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Zweitwohnungen: Weitere Ausnahmen beschlossen

urek Bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative will der Bundesrat Bergkantonen und Tourismusgemeinden weit entgegenkommen. Die Raumplanungskommission des Ständerats (Urek) schlägt nun noch weitere Ausnahmen vom Bauverbot für Zweitwohnungen vor.

Südostschweiz
16.08.14 - 02:00 Uhr

urek Bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative will der Bundesrat Bergkantonen und Tourismusgemeinden weit entgegenkommen. Die Raumplanungskommission des Ständerats (Urek) schlägt nun noch weitere Ausnahmen vom Bauverbot für Zweitwohnungen vor. Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, dass Zweitwohnungen erneuert, umgebaut und wieder aufgebaut, nicht aber erweitert werden dürfen. Die Kommission ist anderer Meinung: Ferienwohnungen sollen um 30 Prozent der ursprünglichen Nutzfläche, höchstens aber um 30 Quadratmeter ausgebaut werden dürfen. Sie hat der Erweiterung mit 8 zu 4 Stimmen zugestimmt, wie die Parlamentsdienste gestern mitteilten.

Auch den Hoteliers will die Kommission entgegenkommen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Hotelbetriebe neue Wohnungen erstellen dürfen, wenn deren Ertrag dazu dient, den eigenen Betrieb zu finanzieren. Nach dem Willen der Kommission soll der Anteil dieser Wohnungen an der gesamten Hauptnutzfläche aber nicht nur 20 Prozent, sondern bis zu 33 Prozent betragen. Andererseits lehnte sie es mit 7 zu 5 Stimmen ab, dass bestehende Hotels in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen. Auch für den Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen sieht der Bundesrat eine Ausnahme vom Bauverbot für Zweitwohnungen vor. Die Kommission zeigt sich noch grosszügiger: Bei der Bezeichnung der Gebiete, in welchen gebaut werden darf, sollen die Kantone mehr Spielraum erhalten. Auch dieser Entscheid fiel in der Urek mit 7 zu 5 Stimmen.

Mit dem gleichen Stimmenverhältnis sprach sich die Kommission für eine Lockerung der Vorschriften für den Bau von Zweitwohnungen in geschützten Bauten innerhalb der Bauzone aus. Solche Bewilligungen sollen nicht nur bei geschützten Baudenkmälern, sondern auch bei erhaltenswerten Bauten erteilt werden sollen. Sie hat die Beratung der Vorlage noch nicht abgeschlossen, diese wird an der nächsten Sitzung noch vor der Herbstsession fortgesetzt. (sda)

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