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Zweitwohnungen: Bürgerliche Motion fordert rasche Klärung

In einer gestern eingereichten Motion fordert ein breites Bündnis aus Vertretern von SVP, FDP und CVP vom Bundesrat, umgehend Klarheit in der Zweitwohnungsfrage zu schaffen.

Südostschweiz
17.03.12 - 01:00 Uhr

Von Gion-Mattias Durband

Bern. – Eine von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe hat den Auftrag, die offenen Fragen zur Umsetzung der am vergangenen Sonntag angenommenen Zweitwohnungsinitiative zu klären (Ausgabe von gestern). Der Bündner SVP-Nationalrat Heinz Brand gibt sich damit aber nicht zufrieden. Eine Motion, welche eine umgehende Klärung der übergangsrechtlichen Fragen verlangt, wurde gestern von Brand im Nationalrat und von den Bündnern Stefan Engler (CVP) und Martin Schmid (FDP) im Ständerat eingereicht. «Die Klärung dieser Fragen sollte nicht im Berner Tempo erfolgen», erklärt Brand seinen Schritt. Weite Teile der Wirtschaft seien aufgrund der unklaren Lage im Nachgang der Abstimmung quasi stillgelegt worden. Es gelte deshalb, so rasch als möglich die Rechtssicherheit wiederherzustellen, sagt Brand, «und nicht erst im Herbst dieses Jahres».

Klarheit schaffen

Insbesondere dränge die Klärung der Frage, was unter dem Begriff der Zweitwohnung zu verstehen sei, so Brand, «hier wollen wir in den nächsten zwei Wochen Antworten sehen».

In der von zahlreichen Vertretern von SVP, FDP und CVP mitgetragenen Motion wird vom Bundesrat gefordert, in Form eines Kreisschreibens oder einer Verordnung eine «sofortige Massnahme zur Beseitigung der grossen Rechtsunsicherheit in Bezug auf das Inkrafttreten, die Interpretation der Übergangsbestimmungen und die Anwendung der neuen Bestimmungen der Zweitwohnungsinitiative» zu ergreifen, wie es im Text heisst.

Bis 2013 wie gehabt

Konkret fordern die Motionäre vom Bundesrat, dass das alte Recht – Stand vor Annahme der Zweitwohnungsinitiative – bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten soll. Baubewilligungen könnten somit noch bis Ende des Jahres nach altem Recht erteilt werden.

Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2013 und dem Inkrafttreten des Umsetzungsrechts sollen zudem nebst Erstwohnungen auch Beherbergungsbetriebe mit bewirtschafteten Zweitwohnungen – sogenannte «warme Betten» – bewilligt werden können, fordern die Motionäre.

Vertrauensschutz gewährleisten

Vor dem 11. März zugesicherte Baubewilligungen sollen gemäss der Motion vom Geltungsbereich der Verfassungsbestimmungen ausgeschlossen werden. «Es geht um den Verfassungsgrundsatz des Vertrauensschutzes», sagt Brand. Diesem gelte es auch in Sachen Landschaftsschutz Rechnung zu tragen. Auch soll die Umnutzung bestehender altrechtlicher Bauten als Zweitwohnung – der sogenannte Beton-Artikel – zulässig sein.

Damit sei es aber noch nicht getan. «Das ist nur ein erster Schritt», sagt Brand und stellt sogleich weitere Vorstösse in Aussicht. So sollen zu einem späteren Zeitpunkt längerfristige Fragestellungen in Sachen Zweitwohnungsinitiative angegangen werden, so Brand.

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