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Zwei Wege, der Ausbeutung im Sexgewerbe zu begegnen

Ein Postulat von Nationalrätin Marianne Streiff-Feller – unterzeichnet von 42 Nationalräten – spricht sich für ein Prostitutionsverbot aus. Ratskollege Andrea Caroni hat mehr Unterstützer für die Stärkung der Rechte der Sexarbeitenden.

Südostschweiz
18.11.13 - 01:00 Uhr

Von Rinaldo Tibolla

Bern. – Die Forderungen könnten gegenseitiger nicht sein, doch müssen sie beide bis 2015 auf den Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) warten. Die Berner EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller setzt sich für ein Prostitutionsverbot ein, der Appenzell Ausserrhoder FDP-Nationalrat Andrea Caroni für die Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden. 42 Nationalräte von links bis rechts unterstützen das Postulat der Bernerin. 55 Mitunterzeichner aller Parteicouleur hat Caroni auf seiner Seite. Sechs Parlamentarier haben auf beiden Postulaten unterschrieben.

Wie kommt das? Zwar spricht sich Streiff-Feller für ein schwedisches Gesetz aus, das den Kauf sexueller Dienstleistungen verbietet. Verweist auch auf den Fall Frankreich, das ein Prostitutionsverbot in Erwägung zieht (siehe Kasten). Doch sie fordert vom Bund einen Bericht, der zeigen soll, wie durchsetzbar und wirksam ein Prostitutionsverbot ist und was die Folgen für die betroffenen Frauen sind. «Es ist wichtig, dass auch die Schweiz zum Schutz der Frauen sämtliche Massnahmen prüft», sagte Streiff gegenüber der «Schweiz am Sonntag». Das Prostitutionsverbot ist eines von 23 Massnahmen, die das Fedpol überprüfen soll.

Anerkennung des Prostituiertenlohns

«Ich bin klar gegen ein Prostitutionsverbot», sagt Caroni auf Anfrage der «Südostschweiz». Es sei einerseits ein erheblicher Eingriff in die persönliche wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit der Sexarbeitenden. Andererseits würde ein Verbot die Prostituierten in die Illegalität drängen. Man müsse aber klar unterscheiden zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und dem Menschenhandel, wo Menschen zur Prostitution gezwungen werden. «Die Sexarbeit ist in der Schweiz ein legales Gewerbe», schreibt Caroni in seinem Postulat. Trotzdem hätten Sexarbeitende wenig Rechte. Deshalb fordert Caroni, dass Verträge mit Prostituierten nicht mehr als «sittenwidrig» betrachtet werden. Damit könnten sie Löhne, welche Freier nicht bezahlt hätten, gerichtlich einfordern. Der Bundesrat teilt diese Position. Das Gesetz wollte er allerdings nicht ändern, weil er davon ausgeht, dass die Gerichte ihre Praxis ändern werden. Eine

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