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Wolfabschuss ohne Bewilligung

Chur. – Berner Konvention hin oder her: Der pensionierte Aargauer Anwalt Rainer Schumacher sieht eine juristische Möglichkeit, wie ein Wolf legal und ohne Bewilligung abgeschossen werden kann.

Südostschweiz
18.12.14 - 01:00 Uhr

Wenn ein rechtfertigender Notstand vorliege, dürfe zum Gewehr gegriffen werden. Gemäss Schumacher tritt ein solcher Fall bereits ein, wenn sich ein Wolf einer Schafherde oder Kindern nur schon nähert. Der Bundesrat hat sich zur Frage des Notstandes ebenfalls geäussert.

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