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Weitere vier Schuldige beim tödlichen Seilbahnunglück

Das Glarner Kantonsgericht hat im Prozess zum Seilbahnunfall auf der Linthal-2015-Baustelle vier Personen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Südostschweiz
09.08.13 - 02:00 Uhr

Von Lukas Bertschi

Glarus/Linthal. – Der Seilbahnleiter, der Seilbahnmaschinist, der Bauführer und der Vorarbeiter – sie alle haben laut dem Glarner Kantonsgericht eine Mitschuld am tödlichen Seilbahnunglück im Jahr 2008 auf der Grossbaustelle Linthal 2015.

Lediglich der Kranlieferant wurde freigesprochen, da er keine Schuld am Unglück trage.

Der Kranführer war nicht in den Prozess involviert, da er bereits zuvor einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert hatte. In diesem wurde er zu einer bedingten Geldbusse von 30 Tagessätzen verurteilt.

Halbe Million Schadensersatz

Die vier Verurteilten erhielten bedingte Geldstrafen – im Verhältnis zur vom Gericht beurteilten Schuld – zwischen 30 und 80 Tagessätzen. Die Strafen waren damit deutlich höher als vom Staatsanwalt gefordert. Dazu muss jeder noch 15 000 Franken Genugtuungsbeiträge an Angehörige des Verunglückten leisten.

Weit schwerer dürfte für den Bauführer und den Vorarbeiter die Schadensersatzforderung der Axa Versicherungen AG wiegen, welche sich auf rund 540 000 Franken beläuft – für diese müssen die beiden aufkommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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