Verzicht auf das Bankgeheimnis
bern Bei der Verrechnungssteuer sollen Personen künftig die Wahl haben: Entweder wählen sie den Steuerabzug mit Rückerstattung, oder die Bank meldet die Vermögenswerte und den Ertrag der Steuerverwaltung – ein freiwilliger Verzicht auf das Bankgeheimnis.
bern Bei der Verrechnungssteuer sollen Personen künftig die Wahl haben: Entweder wählen sie den Steuerabzug mit Rückerstattung, oder die Bank meldet die Vermögenswerte und den Ertrag der Steuerverwaltung – ein freiwilliger Verzicht auf das Bankgeheimnis.
bern Bei der Verrechnungssteuer sollen Personen künftig die Wahl haben: Entweder wählen sie den Steuerabzug mit Rückerstattung, oder die Bank meldet die Vermögenswerte und den Ertrag der Steuerverwaltung – ein freiwilliger Verzicht auf das Bankgeheimnis. Die Reform sei im Zusammenhang mit dem geplanten automatischen Informationsaustausch wichtig, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Zum einen soll mit der Reform die Kapitalaufnahme im Inland erleichtert werden. Zum anderen soll das neue System besser gegen Steuerhinterziehung wirken. (sda)
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