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Verwaltungsgericht bestätigt

Das Bündner Verwaltungs- gericht schützt einen Entscheid der Gemeinde Vals: Das Baugesuch der Valser Naturstein AG für den Abbau im Steinbruch Carlag ist zu Recht abgelehnt worden.

Südostschweiz
22.11.11 - 01:00 Uhr

Von Ueli Handschin

Vals. – Im Herbst letzten Jahres hätte eigentlich Schluss sein sollen. Das Bundesgericht ordnete im Juli an, alle Arbeiten im Steinbruch Carlag seien spätestens am 31. Oktober einzustellen. Die Lausanner Richter hatten die Schliessung mit der Begründung verfügt, die Valser Naturstein AG habe den Steinbruch in unmittelbarer Nähe der Wohnquartier Mura und Carlag seit Jahrzehnten ohne genügende baurechtliche Genehmigung betrieben. Das Unternehmen machte geltend, dieser Schliessungsbefehl betreffe lediglich den Abbau der Steine, nicht aber deren Abtransport und die Nutzung der Steinfräse. Doch auch diese Arbeiten seien unzulässig, präzisierte das Bundesgericht später klipp und klar.

53 Einsprachen liegen vor

Ende Jahr reichte die Valser Naturstein AG ein Baugesuch ein, um den Abbau des Quarzits wieder aufnehmen zu können. Gegen dieses Gesuch gingen 53 Einsprachen ein. Die Nähe zu den Häusern ist der Hauptgrund, weshalb die Gemeinde im Juni dieses Jahres das Baugesuch ablehnte. Der Abbau mit Sprengungen sei schädlich und lästig für die Quartiere und beeinträchtige den Tourismus, hiess es unter anderem in der Begründung. Peter Philipp, der Anwalt des Besitzers und Betreibers Josef Berni, sprach von einem «willkürlichen und äusserst stossenden» Entscheid. Nicht weiter definierte touristische Interessen seien höher gewertet worden als der Erhalt von sechs bis acht Arbeitsplätzen.

Korrekte Abwägung

Der Unternehmer rekurrierte in der Folge ans Verwaltungsgericht. Doch erfolglos, wie dem Urteil vom 1. November, das der «Südostschweiz» vorliegt, zu entnehmen ist. Laut den Bündner Richtern sind die rechtlichen Grundlagen für eine Bewilligung ungenügend. Zwar ist der Steinbruch einer Abbauzone zugewiesen worden. Doch fehlen in den Zonen- und Gestaltungsplänen Vorschriften über den Abbau und die Rekultivierung, die es laut Bundesgericht zwingend braucht. Die Verwaltungsrichter hielten aber auch fest, die Gemeinde Vals habe die Interessenabwägung korrekt vorgenommen und die Baugenehmigung zu Recht verweigert.

Weder Besitzer Berni noch der Anwalt Philipp wollten das jüngste Urteil vor einer eingehenden Prüfung kommentieren. Ob der Entscheid des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weitergezogen werde, sei offen, erklärte Philipp gegenüber der «Südostschweiz».

Gemeindepräsidentin Margrit Walter-Tönz freute sich gestern über das Urteil. Sie habe erwartet, dass das Verwaltungsgericht das Vorgehen der Gemeinde stützen würde.

Die Verfügung wird missachtet

Ausgestanden ist die Geschichte allerdings noch nicht: Berni hat bisher auf die Anordnung des Bundesgerichts, alle Arbeiten seien einzustellen, offensichtlich gepfiffen: Auch nach Ende Oktober sind im Steinbruch, der eigentlich geschlossen sein müsste, immer wieder Steinblöcke auf Lastwagen verladen und abtransportiert worden, wie die Gemeindepräsidentin bestätigte. Deswegen laufe nun ein Bussenverfahren, sagte Walter-Tönz.

Auch der Verfügung der Gemeinde, der Steinbruch sei sofort zu schliessen und abzusperren, ist der streitbare Unternehmer nicht nachgekommen. Weil die Valser Naturstein AG jede Einsprachemöglichkeit ergriffen hat, konnte die Anweisung bisher nicht mit Polizeigewalt durchgesetzt werden. Dazu sei die Polizei erst bereit, wenn ein rechtskräftiger Entscheid vorliege, erläuterte der Anwalt der Gemeinde, Gieri Caviezel.

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