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Verträge lassen in Graubünden kaum Kurzarbeit zu

Bereits vergangene Woche sind vereinzelt Anfragen für Kurzarbeitsgesuche im Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden eingetroffen: «Hauptsächlich aus dem Tourismus und grenznahen Verkaufsläden», präzisiert Amtsleiter Paul Schwendener.

Südostschweiz
28.01.15 - 01:00 Uhr

Nun hat der Bundesat gestern die Kurzarbeit bewilligt.

In der Tourismusbranche bestehe allerdings das Problem, dass die vielen befristeten Verträge bis Ende Saison nur mit Kündigungsklausel kündbar seien. Nur wer mit seinen Arbeitnehmern diese Klausel vereinbart habe, könne überhaupt ein Gesuch stellen. Das sei aber eher die Ausnahme bei temporären Verträgen für eine Saison. Und Schwendener betont: «Wir bezahlen keine Umsatzverluste, sondern nur Ausfallstunden von Personal, das auch wirklich nicht beschäftigt wird.» Wenn ein Restaurant schlecht laufe und das Personal trotzdem im Betrieb rumstehe, gäbe es den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung nicht. Die Entschädigung für Kurzarbeit beträgt 80 Prozent des entfallenden Lohns.

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