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Verdrehung der Tatsachen

Zum Beitrag «Wenn Schutz zerstörerisch ist» in der «Schweiz am Sonntag» 9.3.2014.

Südostschweiz
11.03.14 - 01:00 Uhr

Es ist nicht so, dass wegen der Zweitwohnungsinitiative der Umgang mit unseren Maiensässen geändert werden muss. Die Zweitwohnungsverordnung ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Sie lässt Umnutzungen nach den heutigen Regeln des Raumplanungsrechts zu. Darin waren sich Bergkantone und Initianten einig. Nur Erweiterungen werden bis Inkraftreten des Zweitwohnungsgesetzes von unserem Kanton sistiert, weil sie in der Verordnung nicht ausdrücklich geregelt sind. Im Zweitwohnungs-Gesetzesentwurf, den der Bundesrat kürzlich mit der Botschaft verabschiedet hat, wird klar gestellt (Art. 10 Abs 3), dass die Ausnahmen für Bauten ausserhalb der Bauzonen nach den Bestimmungen des heutigen Raumplanungsgesetzes weiterhin zulässig sind. In der Botschaft erklärt der Bundesrat klipp und klar: «Für die Möglichkeit, geschützte Bauten ausserhalb der Bauzonen umzunutzen, wird auf die Raumplanungsgesetzgebung verwiesen.» Die vollständige Zweckänderung kann also zugelassen werden, wenn das Maiensäss von der zuständigen, kantonalen Behörde unter Schutz gestellt worden ist und seine Erhaltung nicht anders sichergestellt werden kann (RPG, Art. 24d Abs 2). Im Vordergrund steht nach wie vor die Erhaltung und Pflege der Landschaft. Nicht jeder zerfallene Stall ist schützens- und erhaltenswert. Weitergehende Regelungen sind daher weder nötig noch wünschenswert. Und für alles darf und kann die Zweitwohnungsinitiative nicht herhalten.

Silva Semadeni, Nationalrätin, Chur

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Zweitwohnungsgesetz verabschiedet. Der Hauseigentümerverband Graubünden (HEV) setzt sich für eine eigentümerverträgliche Umsetzung ein. Die Planungssicherheit und der Werterhalt bestehender Gebäude stehen für den Verband dabei im Vordergrund. Die Vorlage hat aber in beiden Punkten noch Verbesserungspotential. Der Bund hatte die schwierige Aufgabe, für die starre und unsorgfältig ausgearbeitete Zweitwohnungsinitiative ein praktikables Gesetz zu formulieren. Nun liegt ein brauchbarer Gesetzesentwurf vor. Die laufende Umsetzungsphase bedeutet für viele Eigentümer eine grosse rechtliche Unsicherheit. Ein rasches Vorgehen ist deshalb wünschenswert. Für den HEV Graubünden ist es selbstverständlich, dass die Umnutzung von altrechtlichen Erstwohnungen in Zweitwohnungen weiterhin möglich sein muss. Das Stimmvolk hat über einen Baustopp für neue Zweitwohnungen und nicht über die Nutzung bestehender Wohnungen abgestimmt. Der HEV Graubünden begrüsst den Gesetzesvorschlag hierzu. Er bedauert aber, dass selbst geringfügige Erweiterungen für eine zeitgemässe Wohnnutzung zum Grundbucheintrag «Erstwohnung» führen sollen. Dies würde bei vielen bestehenden Bauten zu einem beträchtlichen Wertverlust führen. Nun ist zu hoffen, dass dieses und weitere Eigentümeranliegen im Parlament noch zugunsten der betroffenen Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer entschieden werden. Alles in allem ist die Vorlage, wie sie der Bundesrat vorlegt, auf gutem Weg.

Reto Nick, Geschäftsführer Hauseigentümerverband GR

Kaum ist Frühling, kommen sie wieder. Man(n) und Frau, mit dicken Bierkartons und Weinflaschen, Chipssäcken etc. bewaffnet, raus in die Naherholungszonen, machen ihr Fest, betrinken sich, zerdeppern die Flaschen, lassen die Scherben sowie Abfälle jeglicher Art liegen, und verschwinden meist ohne zusammenzuräumen. Diesen «Festbrüdern» ist nicht bewusst, dass an den selben Orten Familien mit Kindern oder Hundehalter mit ihren Vierbeinern die selben Vorzüge geniessen möchten, wie sie auch – an ruhigen schönen Orten, am Ufer des Rheins oder im Wald. Was würden wohl die Verursacher sagen, wenn sie selbst einmal in ihre Hinterlassenschaft treten würden – barfuss, wohlverstanden. Leider, ja leider, wird es so sein, dass einige unentwegte den Müll wegräumen werden, um «Ihre» Naherholungszone so zu behalten, wie sie ursprünglich war. Wer diesbezüglich gleich denkt (in Bezug auf das Aufräumen zumindest), darf sich gerne mit mir in Verbindung setzen.

Andrea Hegnauer, Igis

Die kürzliche Entführung eines Passagierflugzeugs zeigte schonungslos den Zustand der Luftwaffe auf. Aufgrund stetiger Sparmassnahmen und überalterter Flotte ist die Schweizer Armee heute nicht in der Lage, eine permanente Überwachung des Schweizer Staatsgebietes vorzunehmen. Ein Ja zum Gripen-Fonds-Gesetz ist darum zwingend. Nur damit kann die Armee ihre Kernaufgabe, den Schutz und die Sicherheit unseres Landes, erfüllen. Ohne neue Kampfflugzeuge wird insbesondere in der Nacht oder bei schlechtem Wetter die Luftüberwachung nur noch schlecht möglich. Denn die veraltete Tiger-Flotte kann bei diesen beiden Zuständen nicht operieren. Genau diese Flotte ist nun durch die modernen Gripen-Kampfflugzeuge zu ersetzen.

Brigitta Hitz-Rusch, Churwalden

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