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Tumor ist keine Berufskrankheit

Glarus/Lausanne. – Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva anerkennt den Tumor einer früher im Glarnerland wohnhaften Frau zu Recht nicht als Berufskrankheit.

Südostschweiz
26.07.14 - 02:00 Uhr

Dies schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Einerseits könne die Frau nicht nachweisen, dass sie an ihren Arbeitsorten mit Asbest in Kontakt gekommen sei. Andererseits sei ihr Arbeitgeber nicht für ihren Arbeitsweg verantwortlich.

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