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SVP-Präsident Toni Brunner will die EMRK kündigen

Die SVP läuft gegen ein Urteil des Bundesgerichts Sturm. Nun will die Partei die Menschenrechtskonvention künden.

Südostschweiz
15.02.13 - 01:00 Uhr

Von Stefan Schmid, Bundeshaus

Bern. – Die SVP ist wütend. Getreu des Wortlautes der Ausschaffungsinitiative hätte ein straftätiger Mazedonier jüngst das Land verlassen müssen – doch das Bundesgericht sah völkerrechtliche Verpflichtungen verletzt und liess den Mann im Land.

Nun hat die SVP-Parteileitung eine Arbeitsgruppe beauftragt, konkrete Vorstösse gegen diese Praxis zu prüfen. Im Vordergrund steht laut Parteipräsident Toni Brunner die Lancierung einer Volksinitiative, die den generellen Vorrang von Landesrecht gegenüber Völkerrecht vorsieht. Davon ausgenommen wäre nur das zwingende Völkerrecht wie zum Beispiel das Verbot von Sklaverei oder Folter.

In der Praxis geht das Völkerrecht heute vor. Es sei denn, der Gesetzgeber hat bewusst anderes beschlossen (Schubart-Praxis). Doch «sollte das Bundesgericht künftig Völkerrecht stets höher gewichten als Landesrecht, dann werden Volk und Parlament ausgeschaltet», sagt Brunner auf Anfrage der «Südostschweiz».

Die zweite Option sei die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): «Die Kündigung ist angesichts der Urteilsbegründung naheliegend», sagt Brunner. Die Schweiz könnte die Konvention dann später mit einem Vorbehalt allenfalls wieder unterzeichnen, schlägt Brunner vor.

Zur Erinnerung: Die Lausanner Richter halten in der Urteilsbegründung fest, dass in einem Konflikt zwischen Landesrecht und Völkerrecht die Menschenrechte gemäss der europäischen Konvention EMRK vorgehen. Die Verhältnismässigkeit eines Entscheids sei daher in jedem Fall zu prüfen. Konkret: Ein straffälliger Ausländer kann nicht ohne vorhergehende Prüfung der Umstände ausgeschafft werden. Verfassungsbestimmungen, die wie bei der Ausschaffungsinitiative automatisch Wirkung entfalten, können so nicht angewandt werden, hält das Gericht fest.

Es präjudiziert damit die Beratungen im Parlament zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Das Justizdepartement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP) schlägt zwei Varianten vor: Die erste ist nahe bei der Initiative und sieht automatische Ausweisungen vor. Die zweite Variante berücksichtigt das Strafmass. Landesverweise sind nur bei schweren Delikten vorgesehen. Um Druck für eine wortgetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu machen, hat die SVP eine Durchsetzungsinitiative eingereicht. Das Parlament berät das Thema frühestens im Sommer.

Experten geteilter Meinung

In Fachkreisen wird das Lausanner Urteil unterschiedlich beurteilt. «Es stellt die Verfassung auf den Kopf», sagte der ehemalige SP-Bundesrichter Martin Schubarth gestern in der «Neuen Luzerner Zeitung». Es sei alles andere als klar, dass das Völkerrecht immer Vorrang habe. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mische sich laut Schubarth immer öfter in Bereiche ein, die mit dem Kern der Menschenrechte nichts mehr zu tun hätten.

Das Bundesgericht habe in «untadeliger Weise» seine Rolle als höchste rechtsprechende Instanz wahrgenommen, schreibt derweil Eva Maria Belser, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Freiburg, in der NZZ. Es habe entschieden, dass sich auch das Volk an «grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien zu halten» habe. Für Oliver Diggelmann, Professor für Völkerrecht an der Uni Zürich, ist das Urteil nicht falsch, geht aber sehr weit. Problematisch sei insbesondere, dass das Gericht nicht unterscheide zwischen wichtigen und «weniger wichtigen» völkerrechtlichen Bestimmungen.

Ob die SVP aktiv wird, hängt vom Ausgang der Beratungen

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