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SVP-Ausschlussklausel ist verfassungskonform

D ie Schweizerische Volkspartei (SVP) hält in ihren Statuten unmissverständlich fest: Parteimitglieder, die entgegen dem Vorschlag der Fraktion die Wahl in den Bundesrat annehmen, werden ausgeschlossen.

Südostschweiz
25.08.11 - 02:00 Uhr

Staatsrechtler sehen darin keinen Verstoss gegen die Verfassung. Die Bundesverfassung beinhaltet zwar ein sogenanntes Instruktionsverbot. Mitgliedern der Bundesversammlung darf gemäss Art. 161 nicht vorgeschrieben werden, wie sie im Parlament zu handeln haben. Darunter fallen allerdings nur rechtlich verbindliche Weisungen, wie Pierre Tschannen, Staatsrechtsprofessor an der Universität Bern, auf Anfrage sagte. So werde mit dem Weisungsverbot zum Beispiel die verbindliche Absprache zwischen einem Ständeratsmitglied und einer Kantonsregierung untersagt. Unbotmässigen Mitgliedern mit Parteiausschluss zu drohen, verstösst gemäss Tschannen hingegen nicht gegen das Gebot des «freien Mandats».

Damit widerspricht der Staatsrechtler dem ehemaligen Bundesratssprecher Oswald Sigg und dem Journalisten Viktor Parma. Diese fordern Nationalratspräsident Jean-René Germanier (FDP/VS) in einem offenen Brief auf, auf die «Verfassungswidrigkeit der SVP-Weisungen hinzuweisen und sie damit ausser Kraft zu setzen». Das Schreiben erscheint heute in der «Wochenzeitung» und «Le Temps». Die grossen Parteien haben in ihren Statuten allesamt die Möglichkeit verankert, Mitglieder bei Missachtung der Parteirichtlinien auszuschliessen. Nur die SVP spezifiziert den Artikel mit der Bestimmung zu den Bundesratswahlen. Staatsrecht- ler Tschannen bezeichnet den Artikel zwar als «vorbeugendes Druckmittel». Die Bun- desversammlung sage sich möglicherweise: «Nein, wir wollen nicht wieder so ein Theater.» Das Instruktionsverbot werde aber nicht tangiert.

Auch für Staatsrechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel ist für die Wahl in den Bundesrat unerheblich, ob dabei die Parteimitgliedschaft auf dem Spiel steht. Den Parteimitgliedern würde nicht vorgeschrieben, was sie zu tun und lassen hätten. «Ihnen werden einzig die Konsequenzen klargemacht.» Schefer erinnert an das Vorgehen der Sozialdemokraten in jenen Fällen, in denen nicht die offiziellen Kandidaten der Partei in die Landesregierung gewählt worden waren. Die SP habe zwar nicht mittels Statuten Druck erzeugt, dafür aber ganz konkret die «Daumenschraube» angelegt.

So hatte der Neuenburger SP-Staatsrat Francis Matthey 1993 nur widerwillig und auf Drängen seiner Partei auf das Amt des Bundesrats verzichtet. Anstelle von Matthey wurde dann Ruth Dreifuss in die Landesregierung gewählt. Tobias Bär

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