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Strengere Regeln gegen Zwangsheiraten

Die Verfolgung von Zwangsheiraten wird ab Juli 2013 verschärft. Der Bundesrat hat gestern Mittwoch das entsprechende Massnahmenpaket auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

Südostschweiz
28.03.13 - 01:00 Uhr

Wer jemanden zur Eheschliessung zwingt, wird härter bestraft. Das Parlament verabschiedete im vergangenen Juni mehrere Gesetzesänderungen, um Zwangsheiraten strenger zu ahnden. Die Zwangsheirat als Verstoss gegen elementare Persönlichkeitsrechte werde damit wirksamer bekämpft, hielt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) fest.

Teil der Reform ist eine weiter gehende Strafbestimmung: Die Strafverfolgungsbehörden müssen Zwangsheirat künftig von Amtes wegen verfolgen. Der Zwangsbegriff wurde ausgedehnt. Zudem wird die Höchststrafe von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht. Fliegt eine Zwangsehe auf, erklären sie die Behörden künftig für ungültig. Um zu verhindern, dass Druck auf einen Ehepartner ausgeübt wird, kommt es selbst dann zu einer Annullation, wenn die Betroffenen die Ehe freiwillig weiterführen wollen. (sda)

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