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Solidarität Für die Trinker

Komatrinker, die wegen Exzessen im Spital landen, sollen die Kosten für den Aufenthalt gefälligst selber zahlen und nicht auf die solidarisch finanzierte Krankenversicherung abwälzen – so tönt die vorgefasste Meinung des Stammtisches.

Südostschweiz
24.10.14 - 02:00 Uhr

Von Anna Wanner

Auch Politiker mögen es stossend finden, dass sich Junge in einen unkontrollierten Rausch trinken und als Konsequenz der Allgemeinheit Kosten für die Genesung aufbürden. Trotzdem verpasst das vom Parlament ausgearbeitete Gesetz, das junge Trinker zur Räson bringen soll, das Ziel gleich auf mehrfache Weise: Erstens ist von jenen, die mit einer Alkoholvergiftung ins Spital eingeliefert werden, nur jeder Siebte jünger als 25. Zweitens ist der Grund für den Spitalaufenthalt nicht unbedingt der Alkoholrausch. Meistens spielen Suchtprobleme oder Unfälle eine Rolle. Wie soll der Arzt da entscheiden, ob der Betroffene die Kosten zu tragen hat oder nicht?

Viel fataler als ein überflüssiges Gesetz sind jedoch die Folgen für das gesamte Versicherungssystem: Wer an den Grundfesten der Solidarität rüttelt, wird in irgendwelcher Weise selbst von dessen Zusammenbruch betroffen sein. Das heutige System erlaubt jedem, nach seiner eigenen Façon glücklich zu werden: Wer raucht, gerne viel und üppig isst oder risikoreichen Sport betreibt, kostet die Gesellschaft durch sein Verhalten mehr als Jugendliche, die ihre Grenzen austesten wollen.

Wer sich an den leichtfertigen Jungen stört, sollte auf Prävention setzen. Denn verhindert werden muss nicht der einzelne, exzessive Rausch, sondern dass Junge einer Sucht verfallen, von der sie nicht mehr loskommen.

awanner@suedostschweiz.ch

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