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Sion definitiv nicht in der Europa League

Das Schweizer Bundesgericht hat gestern den Ausschluss des FC Sion aus der Europa League bestätigt.

Südostschweiz
24.07.12 - 02:00 Uhr

Fussball. – Wenn es um den juristischen Feldzug von Christian Constantin gegen die Fussball-Instanzen geht, haben alle Meldungen seit Monaten die gleiche Schlagzeile: «Der FC Sion blitzt ab!» Die neuste Niederlage erlitt der Walliser Verein gestern vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne. Dieses stütze einen Entscheid des internationalen Sportgerichtshofs CAS vom Dezember 2011 und bestätigte den Ausschluss des FC Sion aus der Europa League durch die Uefa im vergangenen September. Es trat auf die Beschwerde des FC Sion nicht ein.

Sion hatte in den Play-off-Spielen gegen Celtic Glasgow nicht qualifizierte Spieler eingesetzt, worauf die Disziplinarkommission der Uefa die Partien mit Forfaitniederlagen für die Walliser wertete – und an deren Stelle die Schotten an der Gruppenphase teilnehmen liess. Constantin war zunächst an den CAS gelangt und später, nachdem er dort abgeblitzt war, mittels Rekurs ans Bundesgericht. Der CAS sei nicht kompetent und gegenüber der Fifa nicht unabhängig, hatte Constantin vorgebracht.

Constantins Argumente haltlos

Die höchsten Schweizer Richter hatten kein Gehör für sein Anliegen. Wichtigstes Argument gegen Sion war das fehlende direkte Interesse des Klubs. «Der Wettbewerb der Europa League 2011/12 ist zum jetzigen Zeitpunkt beendet. Unter diesen Umständen ist kein Interesse des Rekurrenten auf Aufhebung des Entscheids (des CAS) zu erkennen. Ebenso gibt es kein Recht auf Eingliederung in den Wettbewerb», schrieb das Bundesgericht in seiner Begründung.

Die Niederlage für den FC Sion ist umfassend. Die ablehnende Haltung des Bundesgerichts entzieht dem FC Sion auch die Basis für eine mögliche Zivilklage gegen die Uefa auf Schadenersatz. (si)

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