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«Schädliche Unsicherheit» bald beendet?

Aus Sicht des Bündner Verwaltungsgerichts sind die Entscheide der Valser Stimmbürger bezüglich Therme rechtsgültig. Der Gemeinderat ist erleichtert, die Beschwerdeführer sind enttäuscht.

Südostschweiz
23.11.12 - 01:00 Uhr

Von Christian Buxhofer

Das Verwaltungsgericht ist auf die Beschwerde einer Gruppe von Valser Stimmberechtigten gegen den Beschluss des Valser Stimmvolks vom 9. März bezüglich Verkauf der Hoteba-Aktien an die Stoffelpart AG des Churer Unternehmers Remo Stoffel nicht eingetreten. Damit hat das Gericht den damaligen Entscheid des Souveräns bestätigt. Der Gemeinderat von Vals hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts «mit Genugtuung» zur Kenntnis genommen, wie es in einem Communiqué heisst. Er rechnet damit, dass die für den Hotel- und Thermalbadbetrieb schädliche Unsicherheit nun beendet sei und die Zukunft für den wichtigsten Valser Tourismusbetrieb ohne Verzögerung geplant werden könne. Daraus wird aber zumindest vorerst nichts. Denn die unterlegene Partei prüft nun den Weiterzug ans Bundesgericht, wie deren Anführer Peter Schmid gestern mitteilte. Zeit dazu bleibt wegen der über Weihnachten und Neujahr anstehenden Gerichtsferien bis Anfang Januar. Sollte sich auch Lausanne mit der Beschwerde auseinandersetzen müssen, würde juristisch frühestens im Herbst 2013 Klarheit herrschen. Und deshalb könnte es noch einige Monate dauern, bis der vom Stimmvolk beschlossene Verkauf der Aktien der Hotel und Thermalbad Vals AG (Hoteba) definitiv besiegelt werden kann. Da die Eckwerte des Vertrags aber bereits an der damaligen Gemeindeversammlung vorlagen, dürfte die Übergabe nach der Beendigung der juristischen Auseinandersetzung rasch über die Bühne gehen.

Die Beschwere gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 9. März hatte die Gruppe um Peter Schmid erst am 16. April eingereicht. Gemäss den Feststellung des Gerichts hätten die Beschwerdeführer die gesetzlich vorgeschriebene zehntägige Beschwerdefrist nicht eingehalten. Die Argumentation der Beschwerdeführer, wonach die Frist erst mit der Veröffentlichung des Gemeindeversammlungsprotokolls zu laufen beginne, wurde vom Gericht klar verworfen. Zudem hätten es die Beschwerdeführer versäumt, die angeblichen Mängel bereits vor oder spätestens anlässlich der Gemeindeversammlung geltend zu machen. «Dies wäre aber nach konstanter Praxis von Verwaltungs- und Bundesgericht nötig gewesen», heisst es im Communiqué der Gemeinde. Das Verwaltungsgericht erachtete in einigen Punkten auch die Legitimation der Beschwerdeführer als nicht gegeben. So erstaunt es auch nicht, dass ihnen das Gericht sämtliche Kosten belastete.

Während der Rechtsvertreter der Gemeinde, der Churer Rechtsanwalt Gieri Caviezel, vom Entscheid des Verwaltungsrats «nicht überrascht» war und das Urteil positiv zur Kenntnis nahm, zeigte sich Peter Schmid enttäuscht. Der in einem «emotional zugespitzten Klima» getroffene Entscheid verletze mehrfach Bundes-, Kantons- und Gemeinderecht, ist er nach wie vor überzeugt. Die Ablehnung beruhe offensichtlich vor allem auf Verfahrensvorschriften, bedauert Schmid. Zudem habe das Gericht «verschiedene Tatsachen nicht berücksichtigt oder unverständlich interpretiert». Sein Fazit: «Wir werden das Urteil näher studieren, sind aber entschlossen, den Fall vor das Bundesgericht zu ziehen.» Selbstverständlich sei die Gruppierung aber «jederzeit» bereit, mit der Gemeinde «an besseren Lösungen» zu arbeiten.

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