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Regierungsrat soll letztes Wort haben

Drei Landräte wollen, dass der Regierungsrat über Budgets entscheiden kann, wenn sich Gemeinderat und Bürger nicht einigen können.

Südostschweiz
24.04.14 - 02:00 Uhr

Glarus. – Wenn ein Voranschlag oder der Steuerfuss von den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung sowie an einer acht Wochen später folgenden ausserordentliche Gemeindeversammlung abgelehnt werden, soll der Regierungsrat darüber entscheiden können. Dies fordern die Landräte Karl Mächler (BDP), Rolf Blumer (SVP) und Hans Peter Spälti (SP) in einer Motion.

Probleme für öffentliche Anstalt …

«Unser Gemeindegesetz sieht vor, dass bei Nichtgenehmigung der Rechnung eine ausserordentliche Gemeindeversammlung und bei erneuter Ablehnung der Rechnung der Regierungsrat benachrichtigt werden muss», schreiben die drei Motionäre. Weshalb ein gleiches Vorgehen beim Voranschlag und beim Steuerfuss im Gemeindegesetz fehle, sei nicht plausibel erklärbar.

Grund für die Motion ist das Beispiel des zurückgewiesenen Voranschlages der Technischen Betriebe Glarus. Ohne einen genehmigten Voranschlag operativ tätig zu sein, bedeute in der Praxis, dass nur gebundene

Ausgaben getätigt werden dürfen. Und: «Weder eine öffentliche Verwaltung, noch eine öffentlich rechtliche Anstalt sollte über Monate ohne genehmigten Voranschlag ihren Aufgaben nachgehen müssen.»

… und fürs Personal

Auch für Mitarbeitende auf allen Stufen der entsprechenden lnstitution, insbesondere für die operative Führungsebene ist eine solche Situation unbefriedigend. Die anhaltende Unsicherheit sei für das Personal nicht motivierend und sollte deshalb zeitlich eingegrenzt sein. (bel)

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